Ob Minischweine, Mungos, Präriehunde, Gürteltiere, Weißbauchigel, Frettchen, Waschbären, Weißbüscheläffchen oder Faultiere. In deutschen Zoohandlungen ist so gut wie alles zu haben. Noch nicht einmal der Handel mit diesen hochsensiblen Tieren ist verboten. Wir bezweifeln, dass diese Tierarten in einem Privathaushalt oder in einer Zoohandlung artgerecht gehalten werden können.
Die Aquarien sind mangelhaft gestaltet, es fehlt an Versteckmöglichkeiten, die Becken sind viel zu klein. Dies führt zu Stress und nicht selten zum Tod der Tiere. Ein Unterwasser-Lebensraum lässt sich durch eine Handvoll Kies am Grund eben nicht ersetzen.
Ein etwa sechs Wochen altes Katzenbaby (siehe Foto auf PETA-Seite) sitzt hinter einer Glaswand. Allein. Ohne Mutter. Die Geschwister wurden bereits verkauft.
Viele Vögel müssen auf dem Boden brüten, ohne Nester. Die Vogelkäfige lassen zu wünschen übrig. Außer Sitzstangen gibt es häufig keine Strukturierung. Nicht einmal Sand befindet sich auf den Blechböden. Vögel sind nicht selten in der dunkelsten Ecke des Ladens untergebracht.
Das Behältnis einiger Meerschweinchen ist gerade mal so breit wie die Tiere lang sind.
In einem anderen Behälter sitzen mindestens 25 Ratten auf engstem Raum. Es riecht entsetzlich. Beißereien lassen sich so nicht vermeiden.
Rudeltiere wie Kaninchen werden zum Teil ohne Artgenossen in einem denkbar engen Behältnis gehalten.
Weitere Infos:
http://www.peta.de/verschiedenes/zoohandlungen_jeder_kunde_macht_sich.1266.html
Was Sie tun können:
Zoohandlungen können nur solange ihren schmutzigen Handel auf Kosten der Tiere betreiben, wie es die Kunden zulassen.
Tierliebende Menschen kaufen seit eh und je nur in Zoohandlungen ein, die keine Lebendtiere anbieten.
Besuchen Sie stattdessen ein Tierheim und geben Sie einem heimatlos gewordenen Tier ein neues Zuhause.
Unterstützen Sie die PETA-Forderungen:
- Den Verkauf von Wildtieren in Zoohandlungen umgehend zu verbieten.
- Das Heimtierschutzgesetz zu verabschieden.
- Gesetzliche Regelungen für den Verkauf von Tieren über Zoofachhandlungen zu erlassen.
- Sachkundenachweise und berufliche Ausbildung zur Grundlage zu machen, solange es kein Wildtierverkaufsverbot in Zootierfachhandlungen gibt.

lg
sonja