Also im BGB steht nun
§ 90a BGB
Tiere
Buch 1 (Allgemeiner Teil)
Abschnitt 2 (Sachen und Tiere)
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
was aber vor ca. 4 Jahren definitiv noch nicht so war, denn von einem Freund der Hund wurde schwer verletzt und da war es nur Sachmangel.
Wobei leider gelten die Vorschriften für Sachen immer noch.
Nun zu meinen Schulunterlagen.
Die neue Tiermängelgewährleistung
ERhebliche Änderungen durch die Schuldrechtsreform haben sich hier im Jahr 2002 ergeben. Der Tierkauf ist dem sonstigen Kauf beweglicher Sachen völlig gleichgestellt. Ob ein Auto, eine Hundeleine oder ein Hund verkauft werden, wird vom Gesetz gleich behandelt.
Der Hund als Kaufgegenstand
Für den Hundekauf gilt wie für alle Sachen § 433 BGB als Vertragsunterlage. Nach dieser Vorschrift wird der Züchter als Verkäufer durch den Kaufvertrag verpflichtet, dem Hundekäufer den HUnd zu übergeben und ihm das Eigentum an dem Tier zu verschaffen, wobei der Hund frei von Sach- und Rechtsmängeln sein muss. Im Gegenzug muss der Hundekäufer dem Züchter den vereinbarten Kaufpreis zahlen und den Hund abnehmen. Ein Kaufvertrag ist auch gültig, wenn er mündlich geschlossen worden ist, problematisch ist hier jedoch die Beweisbarkeit der einzelnen Abmachnungen, daher sollte stets eine schriftliche fixierte Vereinbarung vorliegen.
....
Der Hundezüchter als Verkäufer
Sofern der Hundezüchter als Verkäufer als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB einzustefen ist, handelt es sich beim Verkauf der Hunde an eine Privatperson (Verbraucher) um einen Verbrauchsgüterkauf, bei denen die vertragliche Einschränlung der Mangelhaftung nur eingeschränkt möglich ist.
Hab noch mehr, tippe nachher noch was zu dem Garantie Thema. Hab gerade mal gegooglet und was nettes gefunden.
http://www.wdr.de/tv/service/tiere/inhalt/20021013/b_3.phtml
Liebe Grüße
Niccy
Garantie auf Welpen
Moderator: Moderator/in
Um ehrlich zu sein, finde ich es gar nicht mal so verkehrt das Züchter eine Garantie bzw. Gewährleistung übernehmen müssen, zumindest was Erbkrankheiten (auf die getestet werden kann) und Krankheiten die bei der Übergabe vorhanden waren, von außen aber nicht ersichtlich gewesen sind.
Ich habe vor einigen Monaten auch einen Kater bei einer Züchterin gekauft. Bekommen habe ich ihn dann mit Giardien und mittlerweile wurde auch ein Eosinophiles Granulom festgestellt. Klar gegen das EG kann man nichts machen, aber die Giardien hätten vorher bekannt sein können.
Mittlerweile habe ich gute 300 € in TA-Kosten investiert und noch ärgerlicher ist, das meine beiden Altkatzen ebenfalls behandelt werden mussten.
Bei einer Garantie wäre vielleicht im voraus seitens der Züchterin besser getestet worden und wir hätten jetzt nicht das TA-gerenne mit 3 Katzen.
Ich habe vor einigen Monaten auch einen Kater bei einer Züchterin gekauft. Bekommen habe ich ihn dann mit Giardien und mittlerweile wurde auch ein Eosinophiles Granulom festgestellt. Klar gegen das EG kann man nichts machen, aber die Giardien hätten vorher bekannt sein können.
Mittlerweile habe ich gute 300 € in TA-Kosten investiert und noch ärgerlicher ist, das meine beiden Altkatzen ebenfalls behandelt werden mussten.
Bei einer Garantie wäre vielleicht im voraus seitens der Züchterin besser getestet worden und wir hätten jetzt nicht das TA-gerenne mit 3 Katzen.
- spike
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Krankheiten die bei der Übergabe vorhanden waren und nicht ersichtlich waren kann man im Nachhinein schlecht feststellen, bzw. man kann dem Züchter nicht beweisen das die Katze krank übergeben wurde.
Ich lasse ja nicht aus Spaß einen Test auf Giardien bei meinen Kitten machen. Wer will das denn alles bezahlen? Die meisten Kittenkäufer verstehen ja schon garnicht die Geschichte mit den Erbkrankheiten, man bekommt dann zur Antwort: Ich kann die Test ja selbst machen lassen.
Aber das dafür die Elterntiere getestet werden müssen will kaum jemand verstehen.........
Reingucken kann man ja in seine Tiere nicht und ich denke mal das ein Käufer soviel Vertrauen zum Züchter haben sollte um sicher zu sein das er seine Tiere gesund abgibt.
Ich lasse ja nicht aus Spaß einen Test auf Giardien bei meinen Kitten machen. Wer will das denn alles bezahlen? Die meisten Kittenkäufer verstehen ja schon garnicht die Geschichte mit den Erbkrankheiten, man bekommt dann zur Antwort: Ich kann die Test ja selbst machen lassen.
Aber das dafür die Elterntiere getestet werden müssen will kaum jemand verstehen.........
Reingucken kann man ja in seine Tiere nicht und ich denke mal das ein Käufer soviel Vertrauen zum Züchter haben sollte um sicher zu sein das er seine Tiere gesund abgibt.
'Für blinde Seelen sind Katzen ähnlich. Für Katzenliebhaber ist jede Katze, von Anbeginn an, absolut einzigartig.
http://www.bkh-von-krohne-kleve.de
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blackrose89 hat geschrieben:also,ich weis ned ob es so was bei uns auch giebt!
jedenfals haben wir vor 3 jahren einen boxer bei einer züchterin gkauft..mit papierenund so!und was was? der hund war tod krank..wir haben alles..aber auch wirklich alles versucht umihr zu helfen..doch sie starb mit ned mal 6 monaten:(
wir haben dan rausgefunden das der züchter schon x vorstrafen hat..genau wegen den,sie varkuft totkranke tiere als gesund,die hat sich mit tierärzetn zusammen atan und so! wir sind damit auf ins TV geganen..mit anderen die ihr hunde von der hatten hat alles nix gebracht
papiere sind nciht gleich papiere. man sollte sich vorher gedanken machen und bisschen nachvorschen. dann kann man normaler weisen auch nciht auch einen vermehrer hereinfallen. ich finde das gesetzt übrigens gut. lg
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