Wer übernimmt Kosten bei angefahrenen, besitzerlosen Tieren?

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mantide
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Wer übernimmt Kosten bei angefahrenen, besitzerlosen Tieren?

Beitragvon mantide » 17.10.2007 08:52

Kann mir jemand sagen, ob Tierärzte verpflichtet sind, besitzerlose, angefahrene Tiere zu behandeln?
Insgesamt habe ich drei Katzen innerhalb von mehreren Jahren gefunden bzw eine Katze lebte wild in meiner Nachbarschaft.
Ein Kater war im Schwanzwirbelbereich überfahren worden, die Hinterbeine zog er hinterher, keine Blasenfunktion mehr.
Das Röntgen sowie zwei weitere Behandlungen und zuletzt das Einschläfern habe ich übernommen, weil ich dachte, es müsste so sein.
Die Katze in meiner Nachbarschaft gehörte zu einer ganzen Sippe, die draußen lebte. Sie hatte über ein Jahr lang eine handtellergroße blutige und eiternde Wunde auf dem Rücken.
Es dauerte genauso lange, bis ich sie endlich einfangen konnte und zur Tierärztin bringen konnte.
Die Wunde wurde ein erstes Mal operiert, es bildete sich jedoch unter der Naht ein weiterer Abzess. Ein erneutes Operieren war notwendig.
Auch das habe ich bezahlt.
Dann fischte ich eines Abends von einer naheliegenden Kreuzung einen Kater auf, der ebenfalls schwer verletzt war.
Ich ließ ihn behandeln und gab ihn einen Tag später im Tierheim ab-was sehr unwillig geschah. Ich "drohte" aber damit, dass ich die nächsten Tage öfter kommen würde, um zu überprüfen, wie es ihm geht-habe halt schon öfter gehört, dass Katzen in einem solchen Zustand einfach eingeschläfert werden.
Dann hörte ich in irgendeiner TV-Sendung, dass Tierärzte verpflichtet sind, wilde Tiere zu behandeln, und dies auf eigene Kosten...
Was stimmt nun?
Ich muss allerdings dazusagen, dass die Tierärztin beim 1. Kater nach dem Röntgen gesagt hat, dass der Kater kaum eine Chance hat-wegen der fehlenden Blasenfunktion. Wenn es nur ("Nur") die funktionslosen Hinterbeine gewesen wären, wäre es für eine Katze noch zu vertreten gewesen (wenn er nicht mehr nach draußen kommt).


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Beitragvon Elbspatz » 17.10.2007 09:31

Gute Frage,

Ich bin ja auch so ein weiches Wesen das alles mitnimmt und versorgt was irgendwie Hilfe braucht, nur bei mir gings noch nie so ins Geld!
Ich weiß nur das bei den Tierärzten in meiner Umgebung Spendendosen für verletzte Fundtiere stehen. Davon werden dann solche Behandlungen bezahlt. Rechtlich gesehen muss das sonst denke ich der TA tragen.
Viele miezige Grüße Nicole
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Beitragvon Mozart » 17.10.2007 14:54

In Deutschland ist ja alles irgendwie gesetzlich geregelt, aber leider oft so, dass Otto-Normalverbraucher nicht mehr durchblickt.


Behandlung verletzt aufgefundener Tiere und Kostenübernahme
Fundtiere:


Unklarheiten bezüglich der Kostenübernahme bestehen oftmals in dem Fall, wenn eine Privatperson ein verletzt aufgefundenes Tier zum Tierarzt bringt. Nach den Regelungen bzw. Empfehlungen zur Behandlung von Fundtieren der Länder Baden- Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen besteht die Erstattungspflicht der zuständigen Fundbehörden für die Kosten unaufschiebbarer tierärztlicher Behandlungen verletzt oder krank aufgefundener Tiere auch dann, wenn der Finder (als Privatperson) das Tier unmittelbar zum Tierarzt bringt. Die Fundanzeige und eine sich anschließende Überführung in das entsprechende Tierheim stellen dabei eine Voraussetzung dar.
Fundtiere / Möbius / 2004 3

Im Sächsischen Tierschutzbericht 1995 wurde eine analoge Vorgehensweise empfohlen.

Bestehen keine konkreten landesrechtlichen Vorschriften, kann die unaufschiebbare Behandlung eines Fundtieres als öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag nach BGB (§§ 677-683) angesehen werden. Voraussetzung dafür stellt die Tatsache dar, dass die entsprechende Behörde für die Durchführung des Geschäfts bzw. die Vornahme der Handlung zuständig bzw. hierzu verpflichtet gewesen wäre. Bedingt durch die rechtlich festgelegte Zuständigkeit der Gemeinde für Fundtiere ergibt sich auch die Pflicht, neben der Unterbringung bei Verletzungen oder Erkrankungen eine tierärztliche Behandlung zu veranlassen. Dies wird durch den Finder bzw. den behandelnden Tierarzt lediglich vorweggenommen. Die Kostenerstattung beschränkt sich in der Regel auf eine Notversorgung bzw. die Euthanasie des Tieres.
Bei aufwendigen Behandlungen, die über eine Notversorgung hinausgehen, sollte die Frage der Kostenerstattung im Gespräch mit der Gemeinde bzw. dem örtlichen Tierschutzverein vorab geklärt werden.

Quelle: http://www.tieraerzte-sachsen.de/tierhalter/fundtiere/umgangmitfundtiere/index.html

Der Tierärzteverband schreibt dann das:

"Muß ich die Behandlungskosten für ein verletztes Fundtier zahlen?

Einen honorarpflichtigen Dienstvertrag mit dem Tierarzt geht auch derjenige ein, der für ein verletzt aufgefundenes Wild- oder herrenloses Fundtier tierärztliche Hilfe in Anspruch nimmt. Wer in einem solchen Fall letztendlich die Kosten zu tragen hat, ist nicht immer klar, denn eine bundeseinheitliche Regelung gibt es dafür leider nicht."

Hier nachzulesen: http://www.tieraerzteverband.de/cgi-local/wPermission.cgi?file=/wDeutsch/redaktion/pub/03_11_17_got_03.shtml?navid=last



Wie soll dies in der Praxis umgesetzt werden?

Also müsste man erst ein verletztes Tier der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden. Wohl Schwachsinn :roll: Wer macht das denn, wenn sofortiges
Handeln und Behandeln angesagt ist.

Gehe ich mit dem Fundtier zum Arzt, schließe ich einen Behandlungsvertrag ab und muss demzufolge auch zahlen. Habe dann aber die Möglichkeit bei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung oder den
Besitzer das Geld erstattet zu bekommen.

Aber:
" Das Heilberufe-Kammergesetz sowie die Berufsordnung für Tierärzte regeln auch, dass allein schon aufgrund der Berufsethik der Tierarzt immer verpflichtet ist, in Notfällen Erste Hilfe zu liesten, und zwar auch dann, wenn klar ist, dass das Honorar vom Finder nicht beglichen wird.
Dies und Weiteres kann man hier nachlesen: http://www.ltk-bw.de/Details%20Word/Merkbllatt/MerkblFundt.doc

Fazit (ohne Gewähr, bin kein Jurist :wink: )

Wenn ein Tierarzt nur unter "betriebswirtschaftlichen" Aspekten ein Fundtier behandeln will und auf die Erstattung der Kosten besteht, würde ich auf diesen ethischen Aspekt hinweisen.

Den Fund des verletzten Tieres würde ich dann unverzüglich dem zuständigen Tierheim bzw. der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.
Der kätzische Wissensspeicher auf www.schnurr-schnurr.de

In Gedenken an Ninifee

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Beitragvon mantide » 17.10.2007 16:33

OK, dann ist die Information aus dem Film wohl nicht richtig.
Ansonsten ist das einzig greifbare die Information, an das Gewissen bzw. an die ärztliche Ethik zu appellieren...
Dann wiederum muss man als Laie ahnen, ob es seine Richtigkeit hat, wenn ein TA sagt, eine Behandlung würde nichts mehr bringen...
Vielen Dank für deine Hilfe, das Wühlen in Gesetzestexten ist mit Sicherheit kein Spaß.

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Beitragvon Mackica » 17.10.2007 16:42

Hm, gute Frage, echt.. also ich muss sagen, als ich noch aufm "Land" gewohnt hab hab ich alle Nase lang verletzte Wildtiere zum Tierarzt geschleppt. Und das war jedesmal umsonst für mich. :)
Hoffe mal einfach das JEDER Tierarzt ein notleidendes Tier nach bestem Gewissen versorgt... auch wenn für ihn nichts dabei herauskommt an Geld. Denke mal wenn ich mitbekommen würd dass sich ein TA weigert unter den Umständen zu behandeln würd ich da im Leben nciht mehr hingehn.
Liebe Grüße von: Mirie, Thaayo, Banshee und Dosenöffnerin Alex
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Beitragvon mantide » 17.10.2007 18:18

Diese rechtlich schlecht greifbare Sache verhindert wahrscheinlich oft, dass Tiere überhaupt mitgenommen werden.
Auch können verletzte Tiere sich noch völlig unberechenbar verhalten, weil sie unter Schock stehen, zum anderen sieht man sich plötzlich einer Lage gegenüber, die oft nur schwer zu bewältigen ist.
Wenn die Tiere jammern oder schreien, bluten oder ähnliches fällt es mir auch sehr schwer noch einen klaren Kopf zu behalten. Man kann keinen Rettungswagen anrufen (war tatsächlich schon einmal ein Reflex bei mir...), man muss gucken, wie man die Tiere ins Auto bekommt und dass es dort sicher verpackt wird, in dem Moment extrem schwierig, wenn man auch noch alleine ist.
Tatsächlich wäre ich nie auf die Idee gekommen, erst die Gemeinde abzufragen.
Was aber überhaupt nicht geht ist einfach liegen lassen-auch wenn sie schon tot sind.

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Beitragvon SuSa » 17.10.2007 18:20

hm muessen tieraerzte auch einen hippocratischen eid ablegen? weil wennm, dann muessen sie helfen, egal ob sie bezahlt werden oider nicht. wobei... humanmediziner muesen den eid ja auch ablegen und trotzdem gibt es situationen wo leute weggeschickt werden wenn sie keine praxisgebuehr zahlen koennen... komisches system....
meine tieraerztin behandelt immer, egal ob sie bezahlt wird oder nicht. es ist auch haeufig der fall dass bei ihr viele obdachlose der gegend mit ihren tieren hingehen, weil sie wissen, dass sie hilfe bekommen.... manche geben ihr pfandflaschen zum dank.... aber meine ta hat sich auch mit leib und seele ihrem job verschrieben. ich glaube sie koennte gar kein tier leiden lassen und denkt erstmal gar nicht ans geld... so sollten eigentlich alle sein....
SuSa mit Baby, Mausi, Rieke und Maxi und Sternenkater Casimir für immer im Herzen
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Gesicht gesträubt: die Iris weit:
ein unentschlüsselbarer Blick:
auf kleinen Pfoten läuft ein Stück
von Leben mit uns durch die Zeit.
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Beitragvon hildchen » 17.10.2007 19:12

Hallo,
ich weiß nicht wie es bei Euch ist, aber bei uns in Krefeld gibt es eine Nummer für den Tierrettungsdienst. Die arbeiten mit dem Tierheim zusammen. Das wäre der "Krankenwagen für Tiere"!
Gibt es so was in anderen Städten nicht?
Bisher habe ich nur die Nummer noch nicht in mein Handy gespeichert, zum Glück habe ich sie noch nicht gebraucht. Werd sie aber schnellstens einspeichern.
Mein einziger Vorsatz für 2020: Ich will mir nicht mehr alles gefallen lassen!

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Beitragvon lulu39 » 17.10.2007 20:39

Man kann der Sache ein "Schnippchen" schlagen: Die Polizei rufen!

Wenn die Polizei das Tier beim TA abgibt, ist es Gemeindesache und das Amt muß zahlen, da das Tier als halterlos gilt.

Lg Katrin
Lg Katrin, Lulu, Lucy, Wassibär, Caesar und Sunny
Tief im Herzen: Pünktchen, Poppy, Nero und Snoopy

Achtung: Ich geh davon aus, das ihr Tips nur nach Rücksprache mit TA oder THP anwendet!

Cats of Aegina TSI - www.lulucy-aegina.de



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