Ich hätte 3 Fragen zu den sogenannten Kampfhunden, also alles was bullig ist (Pittbull, Rotti usw.)
1 wie ist die korrekte Sammelbezeichung? zu Retriver, Pointer usw sagt man Jagdhunde, Pekinese, Zwergpudel.... sind Schoßhunde, wie nennt man dann die was unfairerweiße Kampfhunde genannt werden?
2 wenn ein Hund gebissen hat, wird er ja oft eingeschläfert, ist das dann eine korrekte Einschläferung mit Narkose oder verlangen die Behörten das der Hund hingerichtet wird? also ohne Narkose, weil er ja in ihren Augen ein "Böser Hund" ist?
3 Wie geht es einen Ta, der zb einen Rottweiler, jahrelang als lieben Hund kannte ihn ins Herz geschlossen hat. Und der die Anweißung bekommt, diesen Hund einzuschläfern, weil dieser gebissen hat? Kann der Ta das einfach verkraften, oder gibt es da Tierärzte die auf sowas spezialisiert sind?
Fragen zu "Kampfhunden"
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- sabina
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Re: Fragen zu "Kampfhunden"
zu 1. kann ich dir ne antwort geben
"kampfhunde" sind sog. bullenbeisser. die bezeichnung kommt daher, dass sie ein anderes gebiss haben als die restlichen hunde plus die berühmte kiefersperre, also bei einem biss nicht mehr loslassen
und hunde sind immer spiegel ihrer besitzer
kein hund beisst, wenn nicht erziehungsfehler, ein sozialisationsdefizit oder eben ein scharfmachen durch den besitzer stattgefunden hat.
ein sehr trauriges kapitel
"kampfhunde" sind sog. bullenbeisser. die bezeichnung kommt daher, dass sie ein anderes gebiss haben als die restlichen hunde plus die berühmte kiefersperre, also bei einem biss nicht mehr loslassen

und hunde sind immer spiegel ihrer besitzer


kein hund beisst, wenn nicht erziehungsfehler, ein sozialisationsdefizit oder eben ein scharfmachen durch den besitzer stattgefunden hat.
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Liebe Grüsse Sabina mit Morpheus und Aragon
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Re: Fragen zu "Kampfhunden"
1. Kampfhund ist keine reguläre Bezeichnung für die von dir genannten Hunde - normalerweise werden sogenannte Hunde als Listenhunde oder als Hunde die vom Bundesland aus als gefährlich eingestuft werden.
Das ist in Österreich bestimmt ähnlich.
2. In Deutschland gibt es ein Tierschutzgesetz, welches in §4 die Euthanasie regelt. Kein Wirbeltier darf ohne hinreichende Betäubung euthanasiert werden.
Wenn ein Tier eine Gefahr für das Wohl des Menschen darstellt - ein verbissener Hund, ein tollwütiges Tier, verletzte in Fahrbahnnähe sich befindene Wildtiere, dann steht selbstverständlich der Mensch im Mittelpunkt. Das ist dann Gefahrenabwehr!
Hinrichtungen in deinem Sinne, sind gesetzeswidrig und werden weniger von Dienstherren des öffentlichen Rechts praktiziert, als von dem Otto-Normalverbraucher.
Wenn ein Hund beisst, ist es noch lang nicht sein Todesurteil - das Tier ist dann zunächst registriert!
Das ist in Österreich bestimmt ähnlich.
2. In Deutschland gibt es ein Tierschutzgesetz, welches in §4 die Euthanasie regelt. Kein Wirbeltier darf ohne hinreichende Betäubung euthanasiert werden.
Wenn ein Tier eine Gefahr für das Wohl des Menschen darstellt - ein verbissener Hund, ein tollwütiges Tier, verletzte in Fahrbahnnähe sich befindene Wildtiere, dann steht selbstverständlich der Mensch im Mittelpunkt. Das ist dann Gefahrenabwehr!
Hinrichtungen in deinem Sinne, sind gesetzeswidrig und werden weniger von Dienstherren des öffentlichen Rechts praktiziert, als von dem Otto-Normalverbraucher.
Wenn ein Hund beisst, ist es noch lang nicht sein Todesurteil - das Tier ist dann zunächst registriert!
- tessaiga
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Re: Fragen zu "Kampfhunden"
danke für die Infos, kommt Bullenbeisser von Rinder- Bullen oder von Polizisten? 

Re: Fragen zu "Kampfhunden"


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