"Jede Tierhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters" - diesen oder einen ähnlichen Satz haben wohl viele Mieter in ihrem Vertrag. Die Klausel ist laut Bundesgerichtshof aber unwirksam. Der Vermieter muss im Einzelfall entscheiden.
Karlsruhe - Die Ausgangssituation war keineswegs ungewöhnlich: Ein Mann, der zehn Jahre tierlos in seiner Mietwohnung verbracht hatte, kam auf die Idee, sich zwei Katzen zuzulegen. Der Vermieter lehnte dies unter Berufung auf den geltenden Mietvertrag ab. Darin war unmissverständlich festgehalten worden, dass die Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedürfe.
Der Tierfreund zog vor Gericht, doch das Landgericht Krefeld wies die Klage ab. Der Bundesgerichtshof musste heute entscheiden, ob die Tierhaltung nach freiem Ermessen abgelehnt werden kann oder der Vermieter sachliche Gründe angegeben müsse.
Mit seinem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen erleichtert. Das Karlsruher Gericht erklärte eine Vertragsklausel für unwirksam, die "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen" von der Zustimmung des Vermieters abhängig machte.
Eine solche Bestimmung benachteilige den Mieter unangemessen, weil sie ihrem Wortlaut nach auch die Haltung unproblematischer Kleintiere untersage, hieß es in der Urteilsbegründung.
Denn auch andere kleine Haustiere, wie Schildkröten oder Hamster würden in Käfigen gehalten und gehörten zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietwohnung. Der Klausel zufolge bedarf aber auch diese Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters, wie der BGH erklärte.
Da als Folge dieses Urteils nun in zahlreichen Mietverträgen keine wirksamen Regelungen mehr zur Tierhaltung bestehen, müssen Mieter und Vermieter nun im Einzelfall über die Haustierhaltung verhandeln.
In dem Urteil heißt es, dass es keine schematische Lösung geben könne. Bei der Haltung von Tieren müsse eine umfassende Abwägung zwischen den Interessen des Mieters, des Vermieters und der weiteren Beteiligten erfolgen. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 340/06)
ala/dpa/AP/ddp
Quelle: Spiegel Online
BGH kippt Pauschalverbot von Tierhaltung
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Habe gerade auch über dieses Urteil im Radio gehört.
Ausgenommen sind Hunde u. Katzen, deren Haltung bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis des Vermieters und bei "gefährlichen" Hunden sogar das Einverständnis der anderen Hausbewohner.
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'Für blinde Seelen sind Katzen ähnlich. Für Katzenliebhaber ist jede Katze, von Anbeginn an, absolut einzigartig.
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