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Paarungsverhalten, Rolligkeit, Kastration

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Mariah
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Beitragvon Mariah » 04.08.2006 10:22

Ich würd das 1. bei ihrem Verein melden (die sollten sich normalerweise mit ihr in Verbindung setzen), 2. ihr einen Brief (nochmals sachlich den Sachverhalt erläutern und reinschreiben, was alles vereinbart wurde, Vertrag kopieren, die bedeutenden Punkte markieren, mitschicken) mit Fristsetzung (z. B. Teilrückzahlung des Kaufbetrages - ca. 2 Wochen) schreiben, auch im Brief gleich mit Anwalt drohen, sollte danach nichts passieren (was oft passiert :roll: ) --> sofort Anwalt. Ihr habt einen gültigen Vertrag, auch wenn es sich hier um ein Tier handelt, ist das genauso wie jeder andere Kaufvertrag auch. Anders gehts bei der guten Dame wohl nicht. Bei uns hat der Brief zum Glück gereicht und sie hat die Kohle rausgerückt.


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Jessi mit Faye
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Beitragvon Jessi mit Faye » 04.08.2006 12:50

kum yum hat geschrieben:@ Jessi,
die meisten Zuchtkater werden nach einer gewissen Zeit kastriert - da können sie noch so schöne und feurige Väter gewesen sein :wink: . Ausstellungskater und gleichzeitig Kastrat schließt sich nicht aus. Deshalb meine Hinweise für Ronny auf die schwierige Kastration und das verbleibende Katerverhalten. (Tumoranfälligkeit hab ich ja schon geschrieben )



Achso sorry, dann hab ich dich ein bissl mißverstanden! Dachte du wolltest darauf hinaus, ob er ihn eh dann bald kastrieren lassen will!
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