Lockt ein Wohnungseigentümer durch das Auslegen von Futter gezielt verwilderte Tiere an, beeinträchtigt dies die übrigen Eigentümer unangemessen. Diese können daher Unterlassung verlangen.
In einer Wohnungseigentumsanlage legt eine Eigentümern Katzenfutter aus. Mit dem Futter will sie verwilderte Katzen anlocken, um deren ärztliche Untersuchung zu ermöglichen. Es ist strittig, ob die Eigentümerin das Futter nur im Bereich ihres Sondereigentums oder auch auf der gemeinschaftlichen Gartenfläche auslegt. Andere Eigentümer verlangen, dass es die Eigentümerin unterlässt, gezielt Katzen anzulocken.
Die Unterlassungsklage hat Erfolg. Die klagenden Eigentümer können ...
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