Wann dürfen Haustiere erschossen werden? Wer zahlt für Wildschäden? Fragen wie diese will Grün-Rot mit einem neuen Jagdgesetz regeln. Jäger und Naturschützer waren beteiligt - einigen konnten sie sich nicht.
"Das ist des Jägers Ehrenschild / Daß er beschützt und hegt sein Wild", schrieb Oskar von Riesenthal 1880 über die Aufgaben eines Jägers. Umständlicher formuliert findet sich Riesenthals Aussage im zwar nicht ganz so alten, aber dennoch nicht mehr zeitgemäßen Landesjagdgesetz von 1996 wieder. Es berücksichtige aktuelle Tier- und Pflanzenschutzbestimmungen nicht, finden Naturschützer. Seit Oktober 2012 haben sie sich mit Jägern, Tierschützern, Waldbesitzern und Kommunen über das künftige Jagdgesetz ausgetauscht. Spätestens diesen April will das Landwirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf vorlegen. Wann genau, kann Ministeriumssprecher Ulrich Arzberger noch nicht sagen.
Wirklich nähergekommen seien sich Naturschützer und Jäger bei den Verhandlungen nicht, sagt Johannes Enssle vom Naturschutzbund. Es gebe zu viele Streitpunkte:
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