Leckeres Schweinefleisch auf dem Teller – den unangenehmen Geruch von Eberfleisch will keiner. Deshalb müssen Ferkel kastriert werden. Ohne Narkose - denn die Ferkelchen sind nicht älter als 7 Tage, und dann darf man es:
Auszug auf § 5 Tierschutzgesetz:
Eine Betäubung ist ferner nicht erforderlich für das Kastrieren
von unter acht Tage alten männlichen Schweinen, sofern kein von der normalen
anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt
Auch Schweinezüchter betreiben aktiven Tierschutz. Ihre Devise: Kastration mit der Ferkelinhalationsnarkose.
Alles was man dazu braucht, ist ein Gerät wie Pork-Anest
Wer es sich angucken will und kann: Ein kleines Video findet Ihr auf dieser Seite: http://www.susonline.de/videos/Ferkelnarkose-668026.html?backlink_url=%2Fvideos%2FVideo-Kastration-unter-Narkose-667770.html
Thomas Steidl, der Verfasser des Vorwortes in „Kleintiermedin“ Heft 2/12 spricht von einer Scheinlösung und schreibt anderem
Da die Ferkel während des Isofluranrausches ja nicht mehr weglaufen können,
spart man doch glatt die Person, die früher das Ferkel bei der Kastration hoch- und festhalten musste.
Mit der modernen Methode geht die Aktion vermutlich auch viel geräuschloser über die Bühne, denn
die Ferkel schreien ja erst hinterher, wenn das Iso abgdreht wird. Wenn das nicht echter Fortschritt ist. ……
.....Den Preis dieser komfortablen Mehrsitzeranlage gibt es derzeit auf Anfrage und hängt wahrscheinlich
von der Menge ab, die die Ferkelerzeugerringe bestellen werden. Narkose im Akkord im Akkord mit einer
fragwürdigen Mathode zur Schmerzasschaltung. Nicht nur die Öffentlichkeit sondern auch uns Fachleute
versucht man hier mit einem Feigenblatt aus rostfreiem Edelstahl – garantiert optimal desinfizierbar – für dumm zu verkaufen.
Für Schweine zugelassene Schmerzmittel gibt es http://www.ferkelkastration.de. Es ist aber nicht vorgeschrieben, dass sie verabreicht werden müssen.
Schweine empfinden Schmerzen, kleine Ferkel haben nach der Kastration Schmerzen.
All das ist hinreichend wissenschaftlich untersucht und belegt worden. Und doch gilt nicht für alle kastrierten Ferkel § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz nicht:
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.