Wenn hilflos aufgefundene Tiere zum Tierarzt gebracht werden, ist es normalerweise Aufgabe der jeweiligen Kommune, für die Behandlung zahlen. Wer sich allerdings auf eigene Faust um herumstreunende Katzen - oder auch Hunde - kümmert, bleibt auf den Kosten womöglich sitzen. Die Streuner gelten nämlich nicht unbedingt als Fundtiere, wie jetzt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen zeigt. (Az.: 4 K 84/15.GI)
Mehr bei:
n-tv - Streunende Katzen - Wer muss für den Tierarzt zahlen?
...