Instanzen mit ihm beschäftigt haben - und alles nur, weil er sein Geschäft so gerne in Nachbars Garten verrichtet.
Die Abendzeitung München berichtet:
... Einige der edlen Gewächse sind in Bodennähe ganz braun oder haben Äste und Nadeln völlig verloren. Ein Umstand, den
Gartenliebhaber Metzger auf das „kontinuierliche Markieren und Koten dieses nicht kastrierten Freigängerkaters“ zurückführt.
„Hinzu kommt dieser fürchterliche Gestank“, sagt Metzger und hält sich demonstrativ die Nase zu. „Im Sommer kann man den
Garten ja kaum noch betreten.“
In der Hoffnung, dass der Kater dann wenigstens mit dem „Beduften“ seines Reviers aufhöre, habe er Ernst Augusts Besitzern
angeboten, die Kosten für die Kastration des Tieres zu übernehmen, sagt Heinz Metzger. „Aber das lehnen die kategorisch ab.“
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Schließlich klaubte der Besitzer des Paradiesgartens den Katzenkot aus seinen Beeten und warf ihn auf das Grundstück der
Kater-Besitzer. Immer wieder. Bis die Nachbars-Familie Anzeige erstattete. „Ich wollte ein Zeichen setzen, dass diese Katze
nicht immer herüberkommt“, sagt Heinz Metzger. Er habe die „Besitzstörung durch eine Katze des Nachbarn und deren Notdurft
zu dulden“, befand die Richterin am Ebersberger Amtsgericht – und verurteilte Metzger zu einer Geldstrafe von 350 Euro. Sollte
er weiter mit Katzenkot um sich werfen, droht eine Buße von bis zu 200000Euro.
Der Kater urinierte also weiter an die Edelhölzer im Paradiesgarten. Und Heinz Metzger versuchte, seine Gehölze zu schützen,
indem er kleine Zäune um die Stämme zog – ohne Erfolg. Schließlich erstattete der Rentner selbst Anzeige. Wegen
Sachbeschädigung. Außerdem verlangte er, dass Ernst August endlich kastriert werde.
„21 Bäume sind mittlerweile kaputt. Würde ich die alle rausmachen lassen, müsste ich mit Kosten von 15000 Euro rechnen“, sagt er.
Mindestens sechs Mal marschierte der Pflanzenfreund im vergangenen Jahr auf die Poinger Wache.
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