Mit rund 1,5 Millionen Katzen gehören diese Tiere zu den beliebtesten Haustieren in Österreich. Katzenbesitzer unterschätzen allerdings oft die Gefahren, die ihre Lieblinge bedrohen und im Fall des Falles hohe Kosten nach sich ziehen können.
Offene Fenster und Balkontüren sind für Katzen, die auch im Haus gehalten werden, ein erhebliches Risiko. In gekippten Fenstern und Türen können sich die Tiere leicht einklemmen, wenn sie versuchen ins oder aus dem Haus zu kommen. Schwere oder sogar tödliche Verletzungen können die Folge sein.
Viele Katzenbesitzer glauben zudem, dass die Vierbeiner aufgrund ihrer angeborenen Geschicklichkeit nicht vom Fensterbrett oder Balkongeländer stürzen können. Allerdings lassen sich Katzen schnell von Vögeln, Fliegen, Schmetterlingen und bewegten Gegenständen ablenken oder erschrecken und schaffen es manchmal nicht mehr, sich auf der glatten Fensterbank oder dem Balkongeländer festzuhalten. Ein Fall aus großer Höhe ist auch für eine Katze lebensgefährlich.
Gesetzlich geregelt
Katzenbesitzer sollten daher dringend die gesetzliche 2. Tierhalterverordnung einhalten. Unter Anlage 1 Nummer 2 „Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen“ ist unter anderem festgelegt: „Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen.“
Zudem sollten alle Fenster unbedingt geschlossen oder zumindest gesichert werden, wenn man während seiner Abwesenheit diese gekippt lassen möchte. Entsprechende Kippfenster-Schutzvorrichtungen gibt es unter anderem im Zoofachhandel.
...
Quelle + ganzer Artikel bei
