Stadt Nürnberg
Nachrichten aus dem Rathaus
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Fünferplatz 2 Telefax: 0911/ 2 31-36 60
90403 Nürnberg E-Mail: pr@stadt.nuernberg.de
Leitung: Dr. Siegfried Zelnhefer Internet: www.nuernberg.de
Nr. 267 / 24.03.2006
Geflügelpest bei Wildvogel in Nürnberg festgestellt
Im Stadtgebiet Nürnberg wurde erstmals bei einer Probe eines verendeten
Wildvogels die H5N1-Infektion nachgewiesen. Das Geflügelpest-Virus
wurde bei einem Greifvogel festgestellt. Der Greifvogel war am 19.03.2006
in der Kilianstraße verendet aufgefunden und unverzüglich zur
Untersuchung ans Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
(LGL) in Erlangen übersendet worden. Aufgrund des positiven Ergebnisses
des Influenza A Schnelltests durch das LGL am 23.03.2006 wurde der
Greifvogel am selben Tag an das Nationale Referenzlabor des Friedrich-
Löffler-Instituts auf der Insel Riems geschickt. Dort wurde das Ergebnis des
LGL am 24.03.2006 positiv bestätigt. Damit ist der Verdacht auf Ausbruch
der Geflügelpest festgestellt. Geklärt werden muss allerdings noch, ob es
sich bei dem Virus um den hoch pathogenen Asiatypus handelt. Das
Ergebnis wird in wenigen Tagen erwartet.
Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth haben für den Fall, dass
die Tierkrankheit im Stadtgebiet auftritt, vorgesorgt und werden nun die
Maßnahmen ergreifen, die nach der Wildvogel-
Geflügelpestschutzverordnung vorgesehen sind. Beim Veterinäramt Fürth
wurde ein lokales Tierseuchenkontrollzentrum eingerichtet.
Der Fundort wurde desinfiziert. Die Umgebung wird regelmäßig auf
verendete Wildvögel hin kontrolliert. Oberste Priorität ist es nun, die
Einschleppung des H5N1 Virus in die Nutzgeflügelbestände zu verhindern.
Hierzu werden nach der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung ein
Sperrbezirk von drei Kilometern Radius und eine Beobachtungszone von
zehn Kilometern Radius um den Fundort eingerichtet . Das Ordnungsamt
hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, die im Amtsblatt und im
Internet unter www.nuernberg.de veröffentlicht wird und am und im
Rathaus Fünferplatz 2 öffentlich ausgehängt ist. Der Sperrbezirk und das
Beobachtungsgebiet werden mit entsprechenden Schildern
gekennzeichnet.
Der Sperrbezirk umfasst grob folgende Stadtteile Almoshof,
Schnepfeneuth, Johannis, Kleinweidenmühle, Lorenz, Gleißbühl, Wöhrd,
St. Jobst, Schoppershof, Steinplatte, Spitalhof, Schafhof, Ziegelstein,
Marienberg, Lohe, Thon, Kleinreuth h.d.V., Großreuth h.d.V., Gärten h.d.V.,
Maxfeld, Rennweg, Sebald, Gärten h.d.V.
Die genaue Umgrenzung ergibt sich aus der Allgemeinverfügung des
Ordnungsamtes.
Im Sperrbezirk (3 km) gelten für 21 Tage folgende Regelungen:
- Alle gewerblichen Geflügelhaltungen sind verpflichtet, ihr Geflügel
regelmäßig klinisch untersuchen zu lassen.
- Jegliches Verbringen aus dem Geflügelbestand ist verboten („Stand
still“ der Geflügelhaltungsbetriebe).
- Bruteier und Eintagsküken dürfen nicht aus oder in einen
geflügelhaltenden Betrieb verbracht werden.
- Auch von Geflügel stammende tierische Nebenprodukte dürfen nicht
aus oder in Geflügelhaltungen verbracht werden.
- Frisches Fleisch, Hackfleisch, Schabefleisch, Fleischerzeugnisse
sowie Fleischzubereitungen aus Geflügel und Vögeln dürfen nicht aus
dem Sperrbezirk verbracht werden.
- Gülle und Mist von Geflügel darf nicht aus der Schutzzone verbracht
werden.
- Die Geflügelhalter haben sicherzustellen, dass an den Ein- und
Ausgängen der Ställe, in denen Geflügel gehalten wird, Matten oder
sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit
einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht
gehalten werden.
- Die Tierhalter müssen insbesondere dafür sorgen, dass die Ställe, in
denen Geflügel gehalten wird, von betriebsfremden Personen nicht
betreten werden dürfen.
- Für Hunde- und Katzenhalter gilt, dass das freie Umherlaufen der Tiere
im Sperrbezirk unterbunden werden muss. Hunde sind daher
anzuleinen und Katzen im Hause zu halten.
Die Geflügelhaltungen im Sperrbezirk werden untersucht. Im Sperrbezirk
befinden sich 20 Geflügelhaltungen, der größte Betrieb mit 135 Geflügel,
die restlichen Betriebe halten zwischen 2 und 130 Tieren.
Zum Beobachtungsgebiet wird das ganze Stadtgebiet Nürnberg erklärt mit
Ausnahme der Stadtteile Brunn, Birnthon, Netzstall, Reichelsdorf,
Reichelsdorfer Keller, Katzwang, Kornburg, Worzeldorf, Herpersdorf,
Weiherhaus, Gaulnhofen, Weiherhaus, Pillenreuth, Krottenbach und
Mühlhof.
In der Beobachtungszone (10 km) gelten folgende Regelungen:
- Für die ersten 15 Tage dürfen lebendes Geflügel und in
Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nicht aus der
Beobachtungszone verbracht werden.
- Danach dürfen bis zum 30. Tag lebendes Geflügel und in
Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nur mit Genehmigung
des Ordnungsamtes und nur innerhalb des Beobachtungsgebiets
verbracht werden.
- Für Hunde- und Katzenhalter, die sich im Beobachtungsgebiet
befinden, wird generell eine Ausnahme durch das Ordnungsamt erteilt,
so dass das freie Umherlaufen der Tiere im Beobachtungsgebiet
erlaubt wird.
Verstöße gegen diese Regelungen können als Ordnungswidrigkeiten mit
Geldbuße geahndet werden.
Auch wenn von der Vogelgrippe für den Menschen keine unmittelbare
Gefahr ausgeht, müssen diese Maßnahmen sofort umgesetzt werden,
damit der H5N1-Virus nicht auf die Nutztierbestände übergreift und sich der
wirtschaftliche Schaden für die Geflügelhaltungen in Grenzen hält.
Außerdem sollen Wasservögel nicht gefüttert werden, um größere
Ansammlungen von Wasservögeln und damit eine erhöhte
Übertragungsgefahr zu vermeiden. In Grünanlagen ist das Füttern von
Fischen und Wasservögeln nach der Grünanlagensatzung ohnehin
verboten.
Ansprechpartner für Geflügelhalter ist das Veterinäramt Fürth, zu erreichen
unter der Rufnummer 0911/9773-1900.
Für allgemeine Fragen und Informationen zum Thema Vogelgrippe steht
das Informationstelefon des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer
0911 / 231-81 00 von 08:00 bis 16:00 Uhr auch am Wochenende zur
Verfügung. Darüber hinaus hat das Bayerische Staatsministerium für
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zum Thema Vogelgrippe eine
Hotline errichtet: 01801/201010.
Als Ansprechpartner für die Presse steht Stadtrechtsdirektor Dr. Frommer
unter den Telefonnummern 0911 / 22 33 29 bzw. 0911 /2 31-2429 zur Verfügung.
Stadt Nürnberg - Nachrichten aus dem Rathaus 1 von 5
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Stadt Nürnberg - Nachrichten aus dem Rathaus 1 von 5
Beitragvon Cleo » 25.03.2006 11:02
Gruß vom Claus - Dem Dosenöffner von Cleo, Lilu und Ronja
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