gesetzliche vorschrift

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orca_orcenius
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gesetzliche vorschrift

Beitragvon orca_orcenius » 25.08.2006 08:23

Hallo !
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen !
Meine Schwiegermutter hatte einen bericht gelesen das es ein gerichtsurteil geben würde das nicht mehr als wie zwei katzen in einer Mitwohnung gehalten werden dürfen !
Wißt ihr irgend was darüber?
Gruß Andrea
Mit den Katzen hielt Ruhe und Frieden bei uns einzug !Nun haben wir den Himmel auf Erden


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Jasmin
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Beitragvon Jasmin » 25.08.2006 08:31

Ich weiss jetzt nicht wie der momentane Stand ist aber vor ein paar Jahren war der Stand so dass die Katzenzahl der Wohnungsgrösse entsprechen muss. Die Frau von der ich meine zwei habe durfte so 4 Katzen in einer Dreizimmerwohnung halten.

Und ein Gerichtsurteil muss nicht gleich verbindlich für ganz Deutschland sein, die Richter können da ganz unterschiedlich entscheiden.
Liebe Grüsse Bild
Jasmin
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Zaphod
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Beitragvon Zaphod » 25.08.2006 08:56

Abgesehen davon gilt ja bei sowas immer, dass es keinen Richter gibt, wo sich kein Kläger findet... Wenn man sich vorher mit dem Vermieter abstimmt und die Katzen nicht so mies behandelt, dass Nachbarn oder Tierschutz vor Gericht ziehen, kann eigentlich nix passieren.
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sammymin
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Beitragvon sammymin » 25.08.2006 12:47

Letztlich entscheidet der Vermieter, wieviele Tiere man halten darf. Wenn der Vermieter nichts dagegen hat, dass man sich 68 Katzen und 19 Hunde hält, dann darf man das (sollte man aber nicht!) tun. Wenn der Vermieter keine Tiere mag, dann darf man kein Tier halten. Also, nur wenn der Vermieter einverstanden ist darf ein Tier gehalten werden, denn es ist schliesslich seine Wohnung. Und in Eigentumswohnungen kommt es meist auf die Eigentümergemeinschaft an, wieviele Tiere man haben darf. Dort lässt es sich dann meist in der Hausordnung nachlesen.

Wir dürften zB. hier in unserer Mietwohnung mehr Katzen halten als meine Mutter in ihrer ETW, da dort die Gemeinschaft bechslossen hat, nur 1 Tier pro Wohnung zuzulassen, also 1 Hund oder 1 Katze oder 1 Hase usw... (was idiotisch ist, aber nicht mein Problem)

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Aiur
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Beitragvon Aiur » 25.08.2006 16:51

Was du wolh meisnt ist...

Bis zu zwei Katzen in einer Mietwohnung gelten als "Kleintiere" und Kleintiere sind nicht über den Mietvertrag genehmigungspflichtig, und man kann sie auch nicht verbieten (je nach Bundesland gibt es aber unterschedliche Gerichtsurteile).

Bis zu zwei Katzen darf man also quasi auf jeden Fall halten, selbst wenn im M;ietvertrag nichts über Tierhaltung steht oder sie grundsätzlich verboten ist.

Mehr als zwei Katzen gelten eben nicht mehr als Kleintierhaltung und müssen im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt sein.
Wir halten z.B. vier Katzenm in unsere Wohnung und die stehen auch im Mietvertrag, so ist es überhaupt kein Problem.


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Beitragvon Judith » 25.08.2006 18:34

Ich habe mal ein bisschen im Internet geschaut, da mich das Thema auch stark interessiert und ich in den vergangenen Jahren immer wieder unterschiedliche Sachen gehört und gelesen habe.

Mein nun aktueller Stand (ohne Gewähr).

Das Gesetz schreibt Vermietern was Tierhaltung angeht nichts wirklich vor. Der Vermieter alleine entscheidet, ob er Tierhaltung zulässt, oder nicht.

Steht im Mietvertrag das Tierhaltung strikt verboten ist, dann ist dies "nicht" zulässig. Denn es dürfen zumindest Kleintiere gehalten werden. Zu den Kleintieren zählen Fische, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, usw.
KATZEN jedoch, zählen nicht zu den Kleintieren. Hier muss also der Vermieter um Erlaubnis befragtwerden.

Steht im Mietvertrag gar nichts über Tierhaltung, kann man als Mieter zwar davon ausgehen das Tierhaltung nicht verboten ist, man sollte aber sicherheitshalber trotzdem den Vermieter vorher um Erlaubnis bitten. In der Regel wird hier wohl abhängig gemacht, wieviel weitere Parteien noch in einem Mietshaus wohnen und ob es jemanden gibt mit Tierallergien und ob ein Tier die "Gemeinschaft" beeinträchtigt.

Über die Anzahl Tiere pro Mietwohnung habe ich im übrigen nichts gefunden, aber ich meine mal gelesen zu haben, dass 2 Katzen pro Wohnung im Streitfall bei jeden Gericht noch durchgehen. Allerdings ist dies wohl auch ganz stark vom Bundesland abhängig.

Und bei mir persönlich: Ich habe in meinem Mietvertrag stehen, dass die Tierhaltung (Ausnahme Kleintiere) verboten ist. Aaaaaber, ich hatte großes Glück. Als ich etwa 1 Jahr hier in der Wohnung lebte, bekam ich von Freunden eine Katze geschenkt, da es mir damals seelisch sehr, sehr schlecht ging.
Meine Vermieter wussten davon natürlich auch und ich vermute, dass dies der Grund war weshalb sie damals nichts gegen die Katze sagten.

Tja, und da Deutschland ein Land mit vielen Gesetzen ist - einigen blöden, aber auch einigen *smile* guten Gesetzen, trat bei mir nach 3 Jahren das sogenannte Duldungsrecht ein.

Bedeutet: Meine Vermieter haben 3 Jahre lang geduldet das ich eine Katze habe und können es mir nun nicht mehr verbieten.
Liebe Grüße von Judith, Jeanny, Fellini & Wilai :pfote:
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Beitragvon Coschele » 25.08.2006 20:44

Das mit dem Duldungsrecht ist ja spannend.

Ich hab für meine beiden auch n extra Vertrag. Da steht allerdings drin, daß wenn sich ein anderer Mieter über die beiden beschwert, ich sie weggeben muß. :evil: (Würd ich nie machen. Da zieh ich lieber aus.)

Wie ist das denn da mit dem Duldungsrecht? Sind wir dann in 3 Jahren in Sicherheit?

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Ein Manko, derzeitige Urteile nicht eindeutig!

Beitragvon auf Wunsch gelöscht » 27.08.2006 05:05

Hallo,

sicherlich hast oder habt ihr nicht falsch gelesen, habt ihr das Aktenzeichen?

Leider is es durchaus so, das a jeder Richter anders und in jeder Region nochmals anders entschieden wird.
Hat der Richter selbst nichts mit Tieren am Hut............ na wie wird dann wohl entschieden?

Doch auch wenn der Richter positiv Tieren gegenüber eingestellt ist (da gibt es viele), wer möchte denn gleich klagen?
Da kannst Du besser gleich ne neue Wohnung suchen.

Letztendlich hat der Eigentümer leider das Recht zu bestimmen, und wenn diesen dann zwei Katzen stören, dann hat er gute Chancen diese Haltung einzuschränken.
Die Kleintierregelung wird nämlich auch nicht Bundesweit gleich ausgelegt.

Aber bei Katzen insbesondere bei zweien sollte es im allgemeinen keine Probleme geben-zumindest habe ich im Umfeld noch keine gesehen.
Allerdings hatten wir ja selbst mit solch einer Zustimmungsklausel zu kämpfen.

Doch uns kam man nicht entgegen, also folgte die Kündigung!

Aber so sind Vermieter die nichts mit Tieren am Hut haben.
Mein Fazit; nicht klagen umziehen, meist ist das nicht nur der günstigere Weg sondern auch der schönere!

Trotzdem wünsche ich Dir, das Du zwei Katzen halten darfst oder kannst, und es nie Probleme gibt!

Euch allen einen schönen Sonntag noch.

Gruß guido

www.pfotenschule-kowohl.com

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Beitragvon Judith » 28.08.2006 10:47

Coschele hat geschrieben:Das mit dem Duldungsrecht ist ja spannend.

Ich hab für meine beiden auch n extra Vertrag. Da steht allerdings drin, daß wenn sich ein anderer Mieter über die beiden beschwert, ich sie weggeben muß. :evil: (Würd ich nie machen. Da zieh ich lieber aus.)

Wie ist das denn da mit dem Duldungsrecht? Sind wir dann in 3 Jahren in Sicherheit?


Hallo Coschele,

das kann ich dir nicht sagen. Denn zum Einen hast du ja auch etwas im Vertrag stehen (Verbot falls sich andere Mieter beschwerden) und zum Anderen ist es wohl wirklich so, wie Guido geschrieben hat.

Es gibt kein explizites Gesetz und dementsprechend ist es wohl immer stark abhängig davon, wie der Vermieter zur Tierhaltung steht und im Streitfall dann, wie der jeweilige Richter im jeweiligen Bundesland sieht.

Bei mir war es so, dass frühere Mieter Hunde hatten. Das gab dann Ärger mit den Mitmietern und daraufhin kam in die neuen Mitverträge der Zusatz, dass Tierhaltung nicht erlaubt sei.

Meine Vermieterin hatte aber im Prinzip nie etwas gegen Katzen - wollte nur dem Ärger aus dem Weg gehen. Denn wenn einer Partei die Tierhaltung erlaubt wird, kann sie den anderen Parteien "eigentlich" nicht verboten werden.

Nun ist es aber so, dass ich inzwischen 20 Jahre hier lebe und die anderen 3 Parteien alle nach mir eingezogen sind. Und keine der anderen 3 Parteien hatte bisher wohl den Wunsch, sich ein Tier zuzulegen.

Vor ein paar Jahren wurde das Haus von der Vermieterin offiziell an ihre Tochter übergeben und die Tochter hatte selbst lange Jahre eine Katze (also auch nichts gegen Katzen) und alle Mieter hier im Haus stehen Katzen freundlich bis gleichgültig gegenüber.

Ich denke solange sich keiner beschwert, werde ich wohl keine Probleme bekommen. Ich achte aber natürlich auch darauf, dass meine Katzen nicht in den Hausflur kommen und dort etwas kaputtmachen (an den Wänden kratzen, in die Kellerräume der anderen Mieter laufen, usw.) und ich habe bewusst immer nur 2 Katzen gehabt, damit keiner kommt und sagt ich hätte zuviele Katzen.

Grundsätzlich würde ich aber jedem raten: Sucht euch gleich eine Wohnung, in der Katzenhaltung erlaubt ist. Und wenn nichts im Mietvertrag drinsteht, dann holt euch auf jeden Fall die Erlaubnis. So wie das bei mir gelaufen ist, war gaaaaanz viel Glück und das jetzt schon 19 Jahre lang!
Liebe Grüße von Judith, Jeanny, Fellini & Wilai :pfote:
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Beitragvon Coschele » 28.08.2006 11:06

Ach schade.
Na dann muß ich halt weiter hoffen, daß uns hier niemand ans Bein pinkeln will.

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Beitragvon silver 777 » 28.08.2006 11:16

In meinen Mietvertrag steht drin keine Haustier aber ich habe den Vermieter gefragt bevor ich hier eingezogen bin und die erlaubnis bekommen.... hier haben alle Katzen und ein Hund ist dabei. Hier geht mittlerweile der Katzenvierus rum. Alle schafen sich eine Katze an :lol:
Ein Tag ohne Katzen ist wie ein Tag ohne Sonne... :)

Liebe Grüße Yvonne,Trixi u.Catino :)

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sammymin
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Beitragvon sammymin » 29.08.2006 00:11

Also bei uns wurde der Mietvertrag so geändert, dass wir hier 1 Katze halten dürfen, und das ist Loki. Bei jeder neuen Katze müssten wir fragen.

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Beitragvon Bienchen » 29.08.2006 00:49

Als ich vor 5 Jahren mit meinem Freund zusammengezogen bin, hatten wir Chico ja schon. Meine damalige Vermieterin hatte nach einigem hin und her die Haltung einer Katze erlaubt (eine andere Mieterin im Haus hatte auch eine), ich musste sie allerdings ziemlich bequatschen.
Als mein Freund und ich dann nach einer gemeinsamen Wohnung suchten, was ja in Köln eh schon schwierig ist (und vor 5 Jahren waren wir beide noch Studenten, also noch schwieriger), haben wir uns dazu entschieden, gleich nach Katzenhaltung zu fragen. Der häufigste Grund, weswegen wir Wohnungen dann nicht bekommen haben, war die Katze...
Dann war eine Anzeige in der Zeitung und wir haben mit Chiffre drauf geantwortet und auch gleich dazugeschrieben, dass wir Chico haben (zu der Zeit hatten wir schon 6 Monate intensiv gesucht). Es war für uns die letzte Wohnung, die wir uns angucken wollten, bevor wir es mit dem zusammen wohnen gelassen hätten. Und siehe da: Wir haben die Wohnung bekommen - und zwar wegen Chico. Unsere Vermieter haben selbst 2 Kater und 1 Katze und unsere jetzigen Nachbarn unter uns haben 2 Kater, die davor eine Katze, einen Hund... Das praktische: Die Urlaubsversorgung der Katzen ist immer gewährleistet (unsere Vermieter wohnen mit im Haus)!
Ich würde es immer wieder so machen - die Wahl hat sich als äußerst gut erwiesen und man kann sicher gehen, dass es keinen Ärger wegen der Katze gibt. Also mein Motto: lieber Vorsorgen als nachher dumm aus der Wäsche gucken ;)

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Beitragvon Moana » 31.08.2006 15:57

also ich hatte mal das Poblem mit einem hund. das duldungsrecht tritt nach zwei jahren ein. zumindest in NRW entscheiden gerichte so.

gruß moana
Liebe Grüße Melanie mit der Katzenbande

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kleine Anmerkung noch

Beitragvon auf Wunsch gelöscht » 02.09.2006 03:27

Hallo,

nun wie sieht es denn überhaupt aus, geht die Katze raus?
oder wohnst Du weit unten?

Denn sonst kommt es ja häufig vor, das selbst die direkten Nachbarn es teils gar nicht bemerken wenn eine Katze in der Wohnung lebt!

Meist liegt auch der Abneigung gegen Katzen und deren Haltung der gedanke zu Grunde; die kratzen die Wände und die Türen kaputt!

Ich geb zu teils wurde auch mir im Laufe der Jahre davon berichtet, und wenn dies passiert liegt es nicht am Tier sondern daran, das kein vernünftiger Kratzbaum angeboten wurde.
Doch in einem solchen Fall ist ein Eigentümer ja zu verstehen.

Aber wenns in diese Richtung geht, sollte man die Katze vielleicht in eine bestehende Versicherung mit einschließen.
Oder gleich vermerken, das im Falle eines Falles die Kosten getragen werden!

Doch bleib locker so lange Dir niemand etwas will wegen der Katze, ist doch noch alles ok.
Ansonsten andere Wohnung suchen!

Ach ja,
was ich vorgestern sah, ein Vertrag einer Tiervermittlung, welche explizit eine schriftliche Einverständniß vom Vermieter verlangte die zur Katzenhaltung ja sagte!
Und das geht mir nun doch etwas zu weit.

So Euch allen eine schöne Woche ich schau nach unserem Umzug wieder rein.

Alles Gute

Gruß guido


www.pfotenschule-kowohl.com



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