Hund im Auto zurück gelassen!

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Cleomy
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Hund im Auto zurück gelassen!

Beitragvon Cleomy » 09.03.2008 21:59

Ich bin echt wütend! :evil:

Ich wollte heute meinen Freund vom Fußball abholen, habe meinen Wagen neben einem schwarzen Auto geparkt und bin zum Fußballplatz. Mein Freund war noch nicht fertig, so bin ich nach ca. einer Viertelstunde wieder zu meinem Auto gegangen, um dort auf ihn zu warten. Ich saß so ca. 1-2 Minuten im Auto, da sah ich rechts im Blickwinkel, dass sich etwas bewegte. Als ich genauer hinsah, sah ich einen kleinen Jack-Russel-Terrier. Ganz allein. Er war vermutlich gerade aufgewacht und fing sofort ganz jämmerlich an zu winseln. Das tat mir so in der Seele weh!!

Ich habe echt im Auto gesessen und überlegt, was ich jetzt tun soll. Zurück zum Fußballplatz und einmal quer drüberschreien, wem der Hund gehört? Gar die Polizei rufen? Ich entschied mich, einen Zettel zu schreiben. In dieser Zeit ist eine weitere viertelstunde vergangen. Der Hund heulte und bellte und hüpfte wie ein Irrer auf den Sitzen rum und suchte sein Herrchen. :cry: Ein Fußballspiel hatte um 15 Uhr begonnen. Sah sich der Besitzer dieses vllt an? Wie lang soll denn der arme Hund allein im Auto bleiben?

Ich schrieb in etwa dieses:

Lieber Hundebesitzer,

leider musste ich beobachten, dass ihr Hund über einen längeren Zeitraum allein im Auto zurückgelassen wurde. Ich habe ca. eine viertel Stunde neben Ihnen gestanden und in dieser ganzen Zeit hat Ihr Hund jämmerlich gewimmert. Es ist gefährlich, Hunde allein im Auto zurück zu lassen und verboten. Ich habe mir Ihr Kennzeichen notiert und bin beim nächstenmal durchaus bereit, Anzeige zu erstatten. Wenn Sie Ihren Hund nicht mit rausnehmen können, lassen Sie ihn bitte zu Hause.

Den Zettel habe ich mit Datum und uhrzeit versehen, aber ohne Namen, wer weiß, wer das ist??

Ich hoff, es hat was gebracht!

War das richtig? Oder falsch? Wie hättet ihr es gemacht?

Ich kann bei sowas nicht tatenlos zusehen :evil: Ich finde, das ist eine riesengroße Sauerei!!


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Beitragvon Räubertochter » 09.03.2008 22:16

Gut Gemacht!!!!!! :s2059:
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Walter.fr
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Re: Hund im Auto zurück gelassen!

Beitragvon Walter.fr » 09.03.2008 22:25

Cleomy hat geschrieben:.......War das richtig? Oder falsch? Wie hättet ihr es gemacht?


Hallo Cleomy

Es ist sehr wahrscheinlich, daß sich der Besitzer des schwarzen Autos das Fussballspiel angesehen hat. (ein kurzer Griff auf die Motorhaube hätte Dir Gewissheit verschaffen- denn ein Motor kühlt erst nach 30 Min wirklich aus - selbst bei diesen Temperaturen).

Umsomehr ist es IMO eigentlich unverantwortlich einen kleinen Hund im Auto zu belassen, denn im Inneren ist es nicht für lange Zeit sehr warm.

Ich hätte die Polízei angerufen ... und mitgeteilt, daß hier ein Auto bei winterlichen Temperaturen im Auto verblieben ist .. die hätten das Fahrzeug aufgebrochen, das Tier ins TH verbracht, wo der Besitzer dieses danach abholen hätte können ...

Sicherlich wäre diese Aktion, für Ihn eine Lehre gewesen... Der Zettel den Du geschrieben hast, wird ihn leider nicht beeindrucken - obwohl er sicherlich mit Emotionen geschrieben wurde. Wer einen kleinen Hund für 2 Std. im Auto lässt - der nimmt auch keine Notiz von einem Tierfreund - nur wenn offizielle Stellen ein Schreiben verfassen, dann tuts wirklich weh..

Liebe Grüße

Walter

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Re: Hund im Auto zurück gelassen!

Beitragvon Cleomy » 09.03.2008 22:32

Walter.fr hat geschrieben:
Cleomy hat geschrieben:.......War das richtig? Oder falsch? Wie hättet ihr es gemacht?


Hallo Cleomy

Es ist sehr wahrscheinlich, daß sich der Besitzer des schwarzen Autos das Fussballspiel angesehen hat. (ein kurzer Griff auf die Motorhaube hätte Dir Gewissheit verschaffen- denn ein Motor kühlt erst nach 30 Min wirklich aus - selbst bei diesen Temperaturen).

Umsomehr ist es IMO eigentlich unverantwortlich einen kleinen Hund im Auto zu belassen, denn im Inneren ist es nicht für lange Zeit sehr warm.

Ich hätte die Polízei angerufen ... und mitgeteilt, daß hier ein Auto bei winterlichen Temperaturen im Auto verblieben ist .. die hätten das Fahrzeug aufgebrochen, das Tier ins TH verbracht, wo der Besitzer dieses danach abholen hätte können ...

Sicherlich wäre diese Aktion, für Ihn eine Lehre gewesen... Der Zettel den Du geschrieben hast, wird ihn leider nicht beeindrucken - obwohl er sicherlich mit Emotionen geschrieben wurde. Wer einen kleinen Hund für 2 Std. im Auto lässt - der nimmt auch keine Notiz von einem Tierfreund - nur wenn offizielle Stellen ein Schreiben verfassen, dann tuts wirklich weh..

Liebe Grüße

Walter


die frage ist nur, ob die polizei dem wirklich nachgekommen wäre. Ich habe letztens die Polizei verständigt, weil ein LKW an einer Kreuzung bei meiner Arbeit die Ampel überdeckt hat und deshalb die Autofahrer diese nicht sehen konnten und teilweise mit ca. 60 km/h über rot gebrettert sind. Oft sind Fußgänger über die Ampel gegangen, die ebenfalls von dem LKW verdeckt wurden. Meiner Meinung nach bestand akute Lebensgefahr, vor allem, weil ein Fußgänger, wäre er drei Sekunden früher über die Ampel gegangen, von einem Auto, das mit hohem Tempo über die Straße geschossen ist, erfasst worden. doch die Polizei ist der Sache nicht nachgegangen, obwohl ich sie extra auf die Gefahr dieser Lage aufmerksam gemacht habe.

Ich hab emir überlegt, ich werde jetzt mal hin und wieder bei dem Fußallplatz vorbei schauen, sollte ich das Auto wider mit Hund drin sehen, gibts Polizei, so wie auf dem Zettel versprochen!

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Walter.fr
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Re: Hund im Auto zurück gelassen!

Beitragvon Walter.fr » 09.03.2008 22:41

Walter.fr hat geschrieben:.....Ich hätte die Polízei angerufen ... und mitgeteilt, daß hier ein Tier bei winterlichen Temperaturen im Auto verblieben ist ..
- SORRY habe mich beim ersten Beitrag verschrieben ... Man kann ja kein Auto im Auto belassen :shock: :lol: :lol:

Hallo Bianca

Nun hier in france - ticken die Uhren ein wenig "anders" ... besonders wenn eine Tierschutzorganisation anruft, und die über den Umstand informiert .. denn es besteht ja Gefahr, daß das Tier notleidend ist... und da wird eigentlich sehr schnell gehandelt... (innerhalb von weniger als 30 min. wenn man die richtigen Stellen anruft)

Es würde sich niemand erlauben sein Tier beim "Stade de France" im Auto zu belassen ... denn wer hat schon gerne ein von der Polizei aufgebrochenes Auto .. (danach von anderen Leuten ausgeräumt :lol: ) .. und bekommt noch einen Strafbescheid wg. Tierhaltevergehen..

Liebe Grüße

Walter


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Re: Hund im Auto zurück gelassen!

Beitragvon Cleomy » 09.03.2008 22:49

Walter.fr hat geschrieben:
Walter.fr hat geschrieben:.....Ich hätte die Polízei angerufen ... und mitgeteilt, daß hier ein Tier bei winterlichen Temperaturen im Auto verblieben ist ..
- SORRY habe mich beim ersten Beitrag verschrieben ... Man kann ja kein Auto im Auto belassen :shock: :lol: :lol:

Hallo Bianca

Nun hier in france - ticken die Uhren ein wenig "anders" ... besonders wenn eine Tierschutzorganisation anruft, und die über den Umstand informiert .. denn es besteht ja Gefahr, daß das Tier notleidend ist... und da wird eigentlich sehr schnell gehandelt... (innerhalb von weniger als 30 min. wenn man die richtigen Stellen anruft)

Es würde sich niemand erlauben sein Tier beim "Stade de France" im Auto zu belassen ... denn wer hat schon gerne ein von der Polizei aufgebrochenes Auto .. (danach von anderen Leuten ausgeräumt :lol: ) .. und bekommt noch einen Strafbescheid wg. Tierhaltevergehen..

Liebe Grüße

Walter


da könnte sich deutschland echt mal ne scheibe von abschneiden!! :roll:

ich kann für den hund nur hoffen, dass das herrchen das ernst genommen auch wenn ich es kaum glauben mag, aber ich hab einfach kein vertrauen mehr in die polizei, die entscheiden leider selber, was sie für wichtig halten, zB blitzen und strafzettel schreiben usw. nichts gegen die polizei aber leider ist es bei sehhr vielen so!

Nostra
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Beitragvon Nostra » 09.03.2008 23:54

Ich finde, Du hast das gut gemacht und vielleicht bringt es doch was, es gibt sehrwohl Tierhalter, die einfach nur gedankenlos sind und nach einem dementsprechenden Anstoß etwas ändern.
Letzten Herbst hab ich,als ich abends noch auf der Terrasse saß, einen Hund weinen hören und nach ca. 15 Minuten bin ich dann mal los um zu gucken, ob ich den Hund sehe. Tja, er war ein Stückchen die Straße runter an einen Zaun gebunden, hab dann erstmal an dem Haus geklingelt, aber es hat niemand aufgemacht. Hab dann überlegt, ob ich die Polizei rufe oder was ich sonst machen könnte, das mit meinem Mann besprochen - da hörte das Geweine plötzlich auf. Ich sofort zur Straße und da sah ich den Hund mit seinem Herrchen. Ich hab den Mann angesprochen, dass sein Hund schon ganz lange geweint hätte und er mir so leid getan hätte und auch, dass ich kurz davor war, die Polizei zu rufen. Der Hundehalter war erstmal nicht so begeistert, meinte, der Hund wäre halt schon alt und manchmal "komisch", er hätte Freunde besucht und der Hund kennt das eigentlich, da mal ne zeitlang am Zaun angebunden zu sein, aber sagte dann auch, dass er ihn zukünfig dann eben mit reinnimmt...Seitdem treff ich den Mann und seinen Hund ab und an, werde immer sehr freundlich begrüßt und der Hund war bisher noch nicht einmal wieder weinend am Zaun angebunden.
Also, manchmal macht so ein kleiner Hinweis sehrwohl Sinn und zeigt Wirkung - hoffe, dass ist bei deinem Fall auch so!
Liebe Grüße

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Beitragvon colafanta » 20.03.2008 10:11

Hallo!
Ich habe mich gerade extra angemeldet, weil ich das grad mal loswerden muss.
Also, als ich gestern abend mit meinem Hund draußen war, sah ich, dass in einem Auto eine Katze saß. Sie sah mich mit ganz großen Augen an.
Ich sprach mit einer Frau darüber, die ich beim Gassigehen traf und dann beschloss ich, die Polizei zu rufen, wenn die Katze heute morgen noch da ist.
Das Auto sah so nach Umzug oder so aus und ich dachte, es könnte ja auch sein, dass der Besitzer gleich wieder kommt.
Naja, heute morgen, fast 12 STunden später, war das Auto mit samt Katze immer noch da!!
Da mir nichts besseres einfiel und ich keine Zeit mehr verlieren wollte, rief ich die 110 an.
Der Polizeibeamte klang erst gar nicht so begeistert (naja, ich fand es auch nicht so klasse, die Notrufnummer zu blockieren, aber weiß ich die örtliche Nummer? nein!)
Er sagte, "naja, es ist ja nicht heiß draußen!"
Und ich "aber kalt, und die KAtze ist seit mind. 12 Std im Auto".
Aber irgendwann sagte er, er würde Kollegen hinschicken, die sich das mal angucken.
Das ist nun schon eine Stunde her und es war noch keiner da!
Das macht mich echt wütend und traurig!

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Beitragvon Miezie Maus » 20.03.2008 11:12

Oh man, ich kann ja verstehen das die Polizei wichtigeres(will nicht sagen das das nicht wichtig ist :wink:) zu tun hat, aber sie werden ja wohl einen Beamten finden, der da mal vorbei schauen kann. Hoffentlich wird sie bald befreit.
Halt uns auf den Laufenden!!!!


:oops: :oops: Erstmal herzlich Willkommen hier im Forum!!! :D :kiss:
Liebe Grüße von Sarah
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Beitragvon Cleomy » 20.03.2008 14:52

meiner Meinung nach eine Sauerei :evil: genau das was ich meinte!!! Die scheren sich einen Dreck um die Tiere!!!

Und das nach 12 Stunden mindestens!!! Da muss ein Polizist doch mal hellhörig werden!! Ist denn wer gekommen??

Man bin ich sauer! :evil:

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Beitragvon tiiger » 20.03.2008 16:00

jetzt muss ich auch noch meinen senf dazugeben ;-)

also ich bin der meinung, dass man einen hund ab und an für kurze zeit auch mal im auto lassen kann.

natürlich nicht, wenn die sonne scheint und die gefahr besteht, dass sich das auto überhitzt und auch nicht wenn minustemperaturen herrschen.
das ist natürlich ein absolutes no-go!

aber ansonsten finde ich das nicht so schlimm.

mein moo hat ne box im auto wo er sich sehr wohl fühlt. diese ist mit einer isolierten vet-matte ausgelegt damit es nicht so kalt wird.
ausserdem ist er ein totaler winterhund, welcher auch jetzt bei diesen temperaturen am liebsten draussen schlafen würde.
er fährt sehr gerne auto und will ansonsten immer mit dabei sein. deshalb nehm ich ihn praktisch überall hin mit. daheimbleiben tut er zwar, mag es aber überhaupt nicht.
wenn er mal ne stunde im auto warten muss, schläft er.


ich habe übrigens letzten sommer vor einem supermarkt einen hund entdeckt, welcher ohne wasser und ohne "frischluft" in einem kleinwagen in der prallen sonne sass. er machte schon einen schlechten eindruck, hechelte wie wild und seine zunge hing weit weit heraus. es war sehr heiss an diesem tag.
ohne zu zögern bin ich sofort in den suma zurückgelaufen und hab den besitzer ausrufen lassen.
wäre dieser nicht innert 5 minuten beim auto gewesen, hätte ich sofort die polizei gerufen!


bei uns in der schweiz ist es erlaubt, unter umständen selber einzugreiffen und ein tier zu befreien.

hab gegoogelt und folgendes gefunden:

Die Befreiung des Tieres

Ist es zulässig, sich einem vernachlässigten und geschwächten Tier anzunehmen, noch bevor die Polizei den Tatort erreicht hat?

Als Grundsatz gilt, dass immer zuerst die Polizei zu benachrichtigen ist. Erst wenn ihre Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden kann – etwa weil sich das Tier erkennbar in einem kritischen gesundheitlichen Zustand befindet und das Herbeirufen der Polizei zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde, sind unbeteiligte Dritte, die den Vorfall beobachten, berechtigt, das Tier selber zu befreien und z.B. die Autofenster zu öffnen.

Im Obligationenrecht sind diese Voraussetzungen einer zulässigen Selbsthilfe in Art. 52 Abs. 3 niedergelegt. Eine Ersatzpflicht für am Auto angerichtete Schäden besteht bei Einhaltung der Sorgfaltspflicht nicht.

Da in der Regel davon auszugehen ist, dass der Tierhalter seinen Hund mehr aus Unwissen oder Unbedachtheit im heissen Auto zurücklässt, als dass er dessen Tod bewusst in Kauf nimmt, kann die Rettungsaktion des gefährdeten Tieres auch mit der mutmasslichen Einwilliung des Tierhalters gerechtfertigt werden:

Sie als Tierschützerin bzw. Tierschützer handeln nämlich im Interesse und nach dem mutmasslichen Willen des Tierhalters – also quasi als „Geschäftsführer ohne Auftrag“ (vgl. Art. 419 ff. Obligationenrecht),
indem Sie sein Tier aus seiner misslichen Lage befreien. Ausserdem bewahren Sie den Halter vor dem Begehen einer Straftat gemäss Tierschutzgesetz: nämlich der (zumindest fahrlässigen) starken Vernachlässigung seines Vierbeiners i.S.v. Art. 27 Abs. 2 TSchG.


quelle: http://www.schweizertierschutz.ch/publikationen/diverse/infothek/texte/mb_hundstage.pdf


ist im deutschen tierschutzt nich auch ein solcher paragraph mit drin?


grüsse
susan
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Beitragvon bella111213 » 20.03.2008 16:11

diesen thread hätte ich schon gar nicht lesen sollen, da werde ich gleich wieder wütend...

zweimal habe ich schon die polizei angerufen, weil hunde im auto eingeschlossen waren. beides mal im hochsommer bei mind 30 grad allein im schatten. das eine mal, gleich drei mittelgroße hunde in einem schwarzen ford micra (kleines auto!), schon sichtlich mitgenommen und agressiv, haben nacheinander gebissen.
der polizeibeamte meinte dazu nicht mehr als: "ähh... und? der besitzer wird wohl schon gleich wieder kommen."
letztes jahr habe ich eine bekannte suizidgefährdet gemeldet und bei der örtlichen polizei angerufen.
"und was soll ICH da jetzt machen?!"

was sowas angeht, ist die polizei einfach nur zum erbrechen. entschuldigt den ausdruck, aber passender kann man es einfach nicht beschreiben.
trotzdem muss man soetwas weiterhin melden.

bei dem einen hunde-fall kam nach einer stunde kein polizist - ist ja auch nicht dringend, bei schätzungsweise 45grad temperatur in dem auto...
wenn ihr auf taube ohren stoßt, ruft im 10min-takt an, bis die so genervt sind, dass sie schon raus kommen, um euch ruhig zu stellen.
und am besten die 110 anrufen, die sie in der regel dreimal kompetenter als irgenein wald- und wiesenbeamter.
Es grüßen Tizón und Isabell

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Beitragvon colafanta » 20.03.2008 16:52

Liebe Leute!
Danke schon mal für eure Antworten!
als ich "Katze im Auto" gegooglet habe, bin ich auf dieses Forum gestoßen.

Also:
Als ich gegen 12h (da waren mehr als 12 Stunden vergangen, da ich gestern abend so gegen halb 11 das erste Mal die Katze gesehen habe) wieder zur Straße ging, war der Zustand unverändert :(
Ich bin dann mit meinem Hund direkt zur nächsten Polizeiwache gegangen.
Der Polizist hatte "mit einem Ohr" von dem Fall gehört und hat mir gesagt, dass bereits Beamte versucht hätten den Halter des Autos zu kontaktieren. Aber sie haben ihn noch nicht erreicht. Sie waren aber wohl am Auto, haben sich ein Bild von der Situation gemacht und haben am Auto eine Nachricht hinterlassen.
Der Beamte sagte weiter, dass die Temperaturen ja nicht so warm wären (es sind hier so um die 10 Grad- und ich meine tagsüber. Ob es letzte Nacht gefroren hat weiss ich nicht!). Ich erwiderte, dass die Katze aber kein Wasser hat und dass das fatal sei! Jedenfalls würden sie im Laufe des Tages noch mal hinfahren.
Ich fragte, wann man denn "mehr" machen könnte. Er hatte schon richtig verstanden und sagte, dass man auch irgendwann das Auto aufbrechen könnte. Wann wollte er aber nicht festlegen.
Als ich auf dem Rückweg nach Hause wieder an der Stelle vorbei kam, war das Auto weg.
Irgendwie kann man sich ja freuen, dass das Tier nun hoffentlich bald raus kommt. Aber irgenwie finde ich das sehr unbefriedigend. Wer weiß, ob der Autofahrer nun zum nächsten Ort fährt und wieder das Tier im Auto läßt?!
Wie gesagt, die Katze hatte offensichtlich kein Wasser im Auto und das Katzenklo war voll...
Wahrscheinlich ist der Fall damit für die Polizei beendet. Das ist schade, da es meiner Meinung wirklich Tierquälerie war!

PS: Danke für die herzliche Begrüßung! :P
Ich hab bloß gar keine Katze! Nur Rennmäuse und nen Hund :duck:

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Beitragvon bella111213 » 20.03.2008 17:12

hallo colafanta.
falls dir sowas nochmal passiert, merk dir doch einfach folgenden adresse bzw speichere die telefonnummer in deinem handy:

Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.
Süderstr. 399
20537 Hamburg
040 222277
040 21110638 - Fax
040 211106-0
hamburger-tierschutzverein.de

wenn man als einzelperson nicht viel ausrichten kann, einfach an die passende organisation wenden, die werden hinter solchen fällen auch her sein.
Es grüßen Tizón und Isabell

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Beitragvon bella111213 » 20.03.2008 17:29

tiiger hat geschrieben:jetzt muss ich auch noch meinen senf dazugeben ;-)

also ich bin der meinung, dass man einen hund ab und an für kurze zeit auch mal im auto lassen kann.

natürlich nicht, wenn die sonne scheint und die gefahr besteht, dass sich das auto überhitzt und auch nicht wenn minustemperaturen herrschen.
das ist natürlich ein absolutes no-go!

aber ansonsten finde ich das nicht so schlimm.

mein moo hat ne box im auto wo er sich sehr wohl fühlt. diese ist mit einer isolierten vet-matte ausgelegt damit es nicht so kalt wird.
ausserdem ist er ein totaler winterhund, welcher auch jetzt bei diesen temperaturen am liebsten draussen schlafen würde.
er fährt sehr gerne auto und will ansonsten immer mit dabei sein. deshalb nehm ich ihn praktisch überall hin mit. daheimbleiben tut er zwar, mag es aber überhaupt nicht.
wenn er mal ne stunde im auto warten muss, schläft er.


ich habe übrigens letzten sommer vor einem supermarkt einen hund entdeckt, welcher ohne wasser und ohne "frischluft" in einem kleinwagen in der prallen sonne sass. er machte schon einen schlechten eindruck, hechelte wie wild und seine zunge hing weit weit heraus. es war sehr heiss an diesem tag.
ohne zu zögern bin ich sofort in den suma zurückgelaufen und hab den besitzer ausrufen lassen.
wäre dieser nicht innert 5 minuten beim auto gewesen, hätte ich sofort die polizei gerufen!


bei uns in der schweiz ist es erlaubt, unter umständen selber einzugreiffen und ein tier zu befreien.

hab gegoogelt und folgendes gefunden:

Die Befreiung des Tieres

Ist es zulässig, sich einem vernachlässigten und geschwächten Tier anzunehmen, noch bevor die Polizei den Tatort erreicht hat?

Als Grundsatz gilt, dass immer zuerst die Polizei zu benachrichtigen ist. Erst wenn ihre Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden kann – etwa weil sich das Tier erkennbar in einem kritischen gesundheitlichen Zustand befindet und das Herbeirufen der Polizei zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde, sind unbeteiligte Dritte, die den Vorfall beobachten, berechtigt, das Tier selber zu befreien und z.B. die Autofenster zu öffnen.

Im Obligationenrecht sind diese Voraussetzungen einer zulässigen Selbsthilfe in Art. 52 Abs. 3 niedergelegt. Eine Ersatzpflicht für am Auto angerichtete Schäden besteht bei Einhaltung der Sorgfaltspflicht nicht.

Da in der Regel davon auszugehen ist, dass der Tierhalter seinen Hund mehr aus Unwissen oder Unbedachtheit im heissen Auto zurücklässt, als dass er dessen Tod bewusst in Kauf nimmt, kann die Rettungsaktion des gefährdeten Tieres auch mit der mutmasslichen Einwilliung des Tierhalters gerechtfertigt werden:

Sie als Tierschützerin bzw. Tierschützer handeln nämlich im Interesse und nach dem mutmasslichen Willen des Tierhalters – also quasi als „Geschäftsführer ohne Auftrag“ (vgl. Art. 419 ff. Obligationenrecht),
indem Sie sein Tier aus seiner misslichen Lage befreien. Ausserdem bewahren Sie den Halter vor dem Begehen einer Straftat gemäss Tierschutzgesetz: nämlich der (zumindest fahrlässigen) starken Vernachlässigung seines Vierbeiners i.S.v. Art. 27 Abs. 2 TSchG.


quelle: http://www.schweizertierschutz.ch/publikationen/diverse/infothek/texte/mb_hundstage.pdf


ist im deutschen tierschutzt nich auch ein solcher paragraph mit drin?


grüsse
susan


habe gesucht und.. noch nicht ganz gefunden.
sehr informative übersicht zum deutschne tierschtzgesetzt (auch im vergelich mit dem schweizer tierschutz)
http://www.tierschutz.org/tierundrecht/tierschutzrecht/nachbarstaaten/index.php

wie es mit tieren im auto ist, habe ich bisher aber nicht finden können.
Es grüßen Tizón und Isabell



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