Grosses Problem Bitte Bitte Hilfe

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J.C
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Grosses Problem Bitte Bitte Hilfe

Beitragvon J.C » 17.06.2007 08:54

Hallo @ all,

ich habe jetzt zwar keine Ahnung ob das hier rein passt, und falls nicht möchte ich um verzeihung bitten.

Es geht um folgendes: (achtung es wird wieder einmal lang)

September 2006 haben wir unseren Attila aus schlechter Haltung übernommen. Naja sagen wir so wir haben ihn frei gekauft um ihm das TH oder eine Tötung zu ersparen. Es musste alles sehr schnell gehen. So gab es keinen Vertrag oder ähnliches. Die Übernahme war binnen 10 minuten über der Bühne.

Zum Hintergrund: Attila wurde von seinem Vor/Vorbesitzer, wegen einer persönlichen Notlage abgegeben. Die Leute die ihn übernahmen hatten dafür nur zwei Gründe
1. Prestige, Dogo Canarios sind selten und sehen sehr groß und "brutal" aus. Zudem sind es keine Listenhunde.

2. Das schnelle Geld, man wollte mit ihm züchten und die Wlpen dann verscherbeln.

Soweit so gut. Die Frau hatte Angst vor dem Hund und hat ihn permanent gequält. Zigaretten auf der Nase ausgedrückt und gerne auch mal den heißen Kochtopf als Waffe benuzt. Attila musste im Keller oder im Schuppen hausen. Die junge Hündin die sie kurz nach Attila dazu bekamen, ging es ähnlich. Richtiges Futter bekamen beide nicht. Essenreste musste beiden ausreichen. Irgendwann hat Attila dann begonnen sich zu wehren, allerdings hat er nicht gebissen sondern ist durch die Fensterscheiben des Schuppens gesprungen. Die Hündin wurde nachdem sich ihr gesundheitszustand massiv verschlechtert hatte aus fadenscheinigen Gründen bei meinen Eltern abgegeben. So wurden wir auch auf Attila aufmerksam. Als Attila wieder einmal ausgebrochen war, verständigten die Nachbarn die Polizei und bei uns rief der Mann ( der vom Atti) an und bat uns den Hund sofort abzuholen.

Mein Dad regelte das mit der Polizei und wir fuhren hin um den Hund zu holen. Da meine Eltern voll hatten kam Atti bei uns erstmal unter. Naja und bei uns bleib er dann auch.

Nun wollte ich mehr von Atti erfahren und machte mich auf die Suche nach seinen Vorbesitzern. Gestern wurden wir dann gefunden. Die Vorbesitzer haben ebenfalls ihren Hund gesucht. Als ich am Telefon bejate das ich einen Hund übernommen hätte war am anderen Ende erst mal Freude und die dazugehörigen Tränen angesagt. Und plötzlich kam dann wie aus der pistole geschossen: " Wann können wir Adolf (so hieß er früher wohl) abholen?" Ich sagte dass wir den Hund nicht mehr abgeben wollen, aber dass ich gegen einen Besuch nichts einzuwenden hätte. Und wurde alles sehr komisch, sinngemäß wurde dieses Gespräch geführt:
Herr B. " ich will meinen Hund zurück und ich bezahle jeden Preis, andernfalls klage ich meinen Hund ein."

Ich: " sie können mich nicht zwingen den Hund abzugeben, und ob sie eine Rechtliche Handhabe haben bezweifle ich"

Herr B. " Notfalls holt er seinen Hund mit Gewalt, denn der Hund sei bei ihm nicht ganz bezahlt worden und somit ost es sein eigentum"

Ich : "Auf dieser Basis möchte ich kein Gespräch führen, auf wiederhören."

Nachdem ich aufgelegt hatte musste ich erstmal verschnaufen. Ich versuchte mir das Gehörte nochmal in Erinnerung zu rufen und zu Ordnen.
Nach nur 5 Minuten klingelte das Telefon erneut. Diesmal etwas freundlicher wieder Herr B. "Ob er denn seinen Hund besuchen kommen könnte, und ob ich denn eine Preisvorstellung hätte" Ich versuchte zu erklären dass es nicht ums Geld ginge sondern dass Attila ein Familienmitglied sei und so. Herr B. darauf, er hätte 2500€ im Haus und die würde er mir mitbringen. Ich konnte ihm nicht nahelegen dass ich Attila nicht abgeben möchte. Zumal die Situation bei den Leuten genau so ist wie sie vor fast einem Jahr war als sie den Hund abgeben mussten. Was wollen sie denn mit dem Hund?! Jedenfalls kommen die Leute heute um 11 Uhr und ich habe etwas bammel, was wenn der hier ausrastet und theater macht?! Wie soll ich mich denn Verhalten?! Was mach ich wenn der den Hund einfach so mitnimmt?! Soll ich die Polizei rufen?!

Grüsse J.C


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Beitragvon Cuilfaen » 17.06.2007 09:07

oh Gott! Ich kenn mich leider mit der rechtlichen Lage überhaupt nicht aus und kann dir, was das angeht, nicht helfen. Sorry!
Kann/konnte man den Vorbesitzer denn nicht wegen Tierquälerei anzeigen? Gibt doch genügend Zeugen? Denn in die alte Haltung kann der arme ja wirklich nicht zurück!!!!!
Wir drücken dir alle Daumen und vorhandenen :pfote: :pfote: , dass ihr eine Lösung findet und alles gut ausgeht. Bestimmt sind hier noch besser informierte Leute im Forum, die dir helfen können. Gaaaaaaaaanz viel Glück!!!
Liebe Grüße von Annika mit Anarion, Izzie und Merry
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Beitragvon Judith » 17.06.2007 09:12

Hallo J.C,

wie das alles rechtlich aussieht - keine Ahnung - kenne mich damit nicht aus.

Das einzige was ich Dir raten kann/würde - sei nicht alleine in Deiner Wohnung, wenn dieser "Vorbesitzer" kommt. Du solltest auf jeden Fall 1 - 2 (am besten männliche) Personen dabei haben. Zum Einen zu Deinem eigenen Schutz und zum Anderen als Zeugen. Lass Dich heute auf nicht ein und erkundige dich morgen/nächste Woche (über TSV, Polizei, Anwalt) wie es rechtlich aussieht, also ob der Vorbesitzer tatsächlich Ansprüche auf den Hund hat.
Liebe Grüße von Judith, Jeanny, Fellini & Wilai :pfote:
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Beitragvon J.C » 17.06.2007 09:15

Der Punkt ist ja, dass Herr B. den Hund abgeben musste, weil es Probleme mit einem zweiten Hund in der Familie gab. Er verkaufte ihn an die Familie R. Diese zahlten den Hund an, blieben aber den Rest schuldig. Die Familie R. waren die "Bösen" und gaben Attila dann an uns ab. Wir bezahlten 150€ sonst hätten wir ihn nicht mitnehmen können.

Herr B. meint nun aber da Fam.R ihm den Hund nicht zur Gänze bezahlt hat er hätte anspruch auf den Hund und ich müsse ihm den Hund wieder geben.

Ich bin ja dritte Person, habe den Hund bezahlt und so weiter. Wenn, müsste Herr B. doch gegen Fam. R vorgehen, oder?

Naja jedenfalls habe ich wenn ich auf die Uhr schaue jetzt doch etwas angst. Bin so froh dass mein Dad (zusätzlich zu meinem Freund) da sein wird. Och hab ich jetzt schi....! Und außerdem will ich Atti gar nicht mehr hergeben. Nicht für alles Geld der Welt

Grüsse J.C

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Beitragvon Baby_red » 17.06.2007 09:23

Hmmm...wenn das so ist,daß der Hund nicht ganz bezahlt wurde kann es schon sein daß der (ich denke mal er ist der Züchter von Atti) anspruch auf ihn hat.
Ist ja quasi wie bei nem Auto,das Auto wird nicht abbezahlt,aber weiterverkauft,und wenn da noch Raten offen sind,hat der Händler anspruch auf das Auto,sollten diese nicht bezahlt werden (dummer vergleich,aber ich denke so ist es in etwa,leider)

Ich drück euch trotzdem die Daumen,daß der süße bleiben darf :wink:
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Liebe Grüße Nadine mit Baby,Sassy und Thommy


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Beitragvon Cuilfaen » 17.06.2007 09:24

aaah, es handelt sich um den Vor-vor-Besitzer. Ich dachte, es ginge um den tierquälenden Besitzer.
Puh, das macht die Sache aber auch ganz schön schwierig. Wieviel Zeit ist denn vergangen, seitdem Herr B. den Hund abgegeben hat? Gibt´s da nicht sowas wie "Verjähren"?

Kannst du denn nicht vor 11 Uhr noch schnell irgendwo anrufen und dir rechtliche Lage abklären?
Und schau dir genau an, wie Attila auf seinen früheren Besitzer reagiert. Das lässt auch immer tief blicken.
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Beitragvon Judith » 17.06.2007 09:25

J.C hat geschrieben:... Herr B. meint nun aber da Fam.R ihm den Hund nicht zur Gänze bezahlt hat er hätte anspruch auf den Hund und ich müsse ihm den Hund wieder geben.

Grüsse J.C


Mmmmhh, eigentlich müsste Herr B. seine "offene" Forderung bei Familie R. einfordern/einklagen. Denn die Kaufvereibarung besteht ja zwischen diesen beiden Parteien und nicht zwischen Dir und Herrn B.

Auf der anderen Seite hätte Familie R. den Hund gar nicht weiter verkaufen dürfen, da Ihnen der Hund (die Sache) noch gar nicht gehört hat. Denn in der Regel geht eine "Sache" erst vollständig in den Besitz des Käufers über, wenn die komplette Kaufsumme geleistet wurde.

J.C, ich denke mal - hier musst Du einen Rechtanwalt einschalten und Dich erkundigen.
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Beitragvon J.C » 17.06.2007 09:36

Ach ist das jetzt doof,

Also bei Autos (so wurde mir grade erklärt), dass wenn ich ich ein Auto kaufe und dieses nicht ganz bezahle, es aber dann weiter verkaufe der Verkäufer bei mir und nicht beim dritt Besitzer sein Geld oder seinen Anspruch geltend machen muss.

Der Verkauf liegt nun schon seit über einem Jahr zurück. Ich glaube nicht dass verjährt.

Soweit ich weiß, gab es beim ersten Verkauf/Vertrag zwischen Herrn B. und Fam. R ebenfalls keinen Kaufvertrag. Also wie will Herr B. beweißen dass ihm der Hund noch gehört?!

Jetzt warte ich mal ab, wie das nachher verläuft und ja nach dem gehe ich zum Anwalt.

Grüsse J.C

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Beitragvon Scrat » 17.06.2007 09:42

Drücke dir mal ganz fest die Daumen, dass es sich für Euch und Attila alles zum Guten wendet.

Also, dieser Herr B. soll Bild, denn wenn ihr ihm das mit der Tierquälerei eindeutig nachweisen könnt, steht er ganz schön blass dar. So eine Type hat doch gar kein Recht, irgendetwas was lebt (Tier oder Pflanze) zu besitzen. (Denke ich mal, kenne mich mit der deutschen Rechtssprechung nicht aus, und weiss auch nicht wie Tierquälerei bei euch gewertet wird).
Christine mit Flauschis Cindy, Max, Wilbur und den Sternenkätzchen Luis, Minnie, Billie, Susi und Leo.

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Beitragvon Cuilfaen » 17.06.2007 09:53

Der Herr B. war nicht der Tierquäler, wenn ich das richtig verstanden hab, das war Fam. R.. Aber die gehörten angezeigt. Das seh ich auch so.

@ J.C. halt uns bitte auf dem Laufenden, wie das Treffen war, ja?
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Beitragvon Baby_red » 17.06.2007 10:05

Ich denke das es so sein wird,da Fam. R das Geld von Herrn B. nicht bekommt,wird er sich den Hund wohl nehmen.(Bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz des Verkäufers)

Die 150€,die ihr Herrn B gezahlt habt,bleiben außen vor,weil B. den Hund hätte eh nicht weiterverkaufen dürfen,da ja so gesehen noch nicht seiner.

Aber da es wohl keinerlei Kaufverträge zwischen den Parteien gibt,weiß ich nicht wie es dann gehandhabt wird :?
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Beitragvon Bruzzelburger » 17.06.2007 10:20

Guten Morgen J.C.

also soweit ich das nach den vorliegenden Informationen beurteilen kann musst du dir keine Sorgen machen, den Hund wieder zu verlieren, einzig problematisch könnte sein, dass in eurem Fall überhaupt gar nichts schriftlich festgehalten worden ist. Das betrifft aber ja nicht nur euren Kauf, sondern auch schon den davorliegenden von den Erst- zu den Zweitbesitzern.

So wie du den Sachverhalt geschildert hast, wusstest du nicht, dass die Quäler den Hund noch nicht bezahlt hatten und somit noch keine Eigentümer waren. Du warst bei Erwerb des Hundes also in gutem Glauben.

Verkaufen darf normalerweise natürlich nur der Eigentümer. Wenn du aber gutgläubig von einem Nichteigentümer erwirbst, so wirst du nach § 932 BGB dennoch Eigentümer des Verkaufsgegenstandes, in diesem Fall also des Hundes. Die Vor-Vorbesitzer haben keinerlei Handhabe dir das Tier wieder abzunehmen, wenn sie dieses dennoch nachher machen sollten, hättest du gegen sie einen Herausgabeanspruch.

Die Vor-Vorbesitzer können sich lediglich an die Quäler halten und von denen die Herausgabe des Geldes verlangen, dass ihr seinerzeit gezahlt habt, mehr Möglichkeiten haben sie nicht.

Mach dir also keine Sorgen! Im Zweifel gehe morgen aber dennoch zum Anwalt.

Das wäre es dann soweit erstmal, alles Gute für nachher,

Gruß
Bruzzel

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Beitragvon J.C » 17.06.2007 10:35

@ bruzzelburger

damit kann ich doch jetzt schon mal was anfangen, Dankeschön.
Da ich ja nicht wusste dass Fam. R nicht die Eigentümer sind denke ich trifft das doch voll zu.

@scart

die Fam. R waren die Tierquäler, nicht der Herr B. Eine Anzeige wurde damals von meherer Parteien gemacht, soweit ich weiß leider ohne nennenswerten Erfolg.

So jetzt ist es noch knapp ne halbe stunde bis hin und mir ist wirklich schlecht. Hoffentlich verläuft das alles friedlich. Ich will keinen Streit.

Gespannte Grüsse J.C

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Beitragvon miezi06 » 17.06.2007 13:41

hi. und wie warsß erzähl. gibts was neues?

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Beitragvon Scrat » 17.06.2007 14:05

Habe ich richtig verstanden:

Herr B. war der rechtmässige Besitzer des Hundes, musste ihn aber aus einer Notlage heraus weggeben, in diesem Fall an Familie R. Er selbst hat den Hund aber tiergerecht behandelt.

Attila wurde dann von diesen Typen der Familie R. gequält und ihr habt ihn übernommen.

Nun ist aber Herr B. wieder in der Lage, den Hund zu versorgen und möchte ihn zurück.
Es fand nichts schriftliches statt.
Herr B. hat Attila sozusagen als Pfand eingegeben und da frage ich mich, ob Tiere als Pfand herhalten dürfen?

Wer hat eigentlich den Impfpass?
Minnie und Leo habe ich auch von den Vorbesitzern bekommen (allerdings habe ich nichts dafür bezahlt) und gleichzeitig auch den Impfpass. Und an dem komme ich doch nur, wenn mir das Tier geschenkt wurde oder ich es gekauft habe.
Christine mit Flauschis Cindy, Max, Wilbur und den Sternenkätzchen Luis, Minnie, Billie, Susi und Leo.

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