ich weiß, die gibt es nicht in jedem Bundesland und die Zeiten variieren da etwas.
Mir macht die Brut- und Setzzeit etwas sorgen. (Vom 1.04.-15.07.)
Bei uns ist absolute Leinenpflicht für Hunde, die Hunde dürfen einfach erschossen werden, wenn diese in der Brut- und Setzzeit ohne Leine mit mir Gassi gehen! Oder man zahlt bis zu 1000€ Bußgeld.
Wie ist es bei Katzen, ich habe gegooglet und nichts gefunden, lt. Ordnungsamt haben Katzen während dieser Zeit eine Glocke zu tragen, aber denen kann man leider nicht immer glauben.
Kennt sich jemand aus?
Eigentlich bin ich gegen Glocken, aber lieber hänge ich ihr währenddessen eine um, als das ich irgendwas riskiere.
Brut- uns Setzzeit
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In unserer Katzen-Infothek findest Du Informationen zum Thema Wohnungshaltung, Freigang und begrenzter Freigang
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- Jessi mit Faye
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- Baby_red
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ohhh,da muß ich mal nachgucken,wir lassen die Wuffis nämlich auch immer so im Wald laufen
Noch ein Grund warum ich die Jäger nicht mag.
Ich meine daß Wildtiere geschossen werden müssen,ok. Aber dann sollen sie doch bitte ihre Sch*** Finger und Gewehre von den Haustieren lassen...
Wo hast du des denn nachgelesen,Jessy?
Noch ein Grund warum ich die Jäger nicht mag.
Ich meine daß Wildtiere geschossen werden müssen,ok. Aber dann sollen sie doch bitte ihre Sch*** Finger und Gewehre von den Haustieren lassen...
Wo hast du des denn nachgelesen,Jessy?
[simg]http://img300.imageshack.us/img300/9526/vivianamitkatzenlp7.gif[/simg]
Liebe Grüße Nadine mit Baby,Sassy und Thommy
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- Baby_red
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Führt das zum allgemeinen Leinenzwang ?
Die Antwort ist ein klares NEIN ! Das Amtsgericht Altenkirchen (AZ 2109 Js 35731/96- 9 Owi) hat bereits 1996 dem uneingeschränkten Leinenzwang selbst in Jagdbezirken eine Abfuhr erteilt, die bis heute gültig ist: " Hunde dürfen in einem Jagdbezirk nicht ohne Aufsicht frei laufen gelassen werden. Dabei bedeutet "Aufsicht" nicht aber gleich" angeleint". Ein Verstoß gegen die gesetzliche Vorschrift (der Landesjagdgesetze; d.Verf.) liegt so erst dann vor, wenn sich der Hund im Jagdbezirk ausserhalb der Sicht- oder Rufweite des Hundeführers aufhält oder der Hundeführer nicht die tatsächliche Möglichkeit hat, durch gezielte Kommandos oder andere Handlungen eine Kontrolle über sein Tier auszuüben. Damit kann ein Hund auch dann unter Kontrolle sein, wenn er nicht angeleint ist."
quelle
Das hört sich doch mal gut an
Die Antwort ist ein klares NEIN ! Das Amtsgericht Altenkirchen (AZ 2109 Js 35731/96- 9 Owi) hat bereits 1996 dem uneingeschränkten Leinenzwang selbst in Jagdbezirken eine Abfuhr erteilt, die bis heute gültig ist: " Hunde dürfen in einem Jagdbezirk nicht ohne Aufsicht frei laufen gelassen werden. Dabei bedeutet "Aufsicht" nicht aber gleich" angeleint". Ein Verstoß gegen die gesetzliche Vorschrift (der Landesjagdgesetze; d.Verf.) liegt so erst dann vor, wenn sich der Hund im Jagdbezirk ausserhalb der Sicht- oder Rufweite des Hundeführers aufhält oder der Hundeführer nicht die tatsächliche Möglichkeit hat, durch gezielte Kommandos oder andere Handlungen eine Kontrolle über sein Tier auszuüben. Damit kann ein Hund auch dann unter Kontrolle sein, wenn er nicht angeleint ist."
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Das hört sich doch mal gut an
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Liebe Grüße Nadine mit Baby,Sassy und Thommy
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ich kann nur von Niedersachsen reden, hier gilt in etlichen Parks, in Wäldern und auf Feldern ist Leinenzwang.
An ausgeschriebenen Stellen dürfen die Hunde ohne Leine geführt werden.
Hunde die sofort abrufbar sind (haha, ich hab nen Jagdhund, klappt zwar sehr oft aber nicht immer, wenn sie jagd) und in unmittelbarer Nähe der Hundeführers sind (1,5m) dürfen ohne Leine geführt werden, dies gilt aber wiederrum nicht in Parks.
Es gibt hier ausgeschriebe Hundewiesen, wo das ableinen während der Brut- uns Setzzeit erlaubt ist. Vielleicht stellen sie sich hier bei uns einfach nur so sehr an!?
An ausgeschriebenen Stellen dürfen die Hunde ohne Leine geführt werden.
Hunde die sofort abrufbar sind (haha, ich hab nen Jagdhund, klappt zwar sehr oft aber nicht immer, wenn sie jagd) und in unmittelbarer Nähe der Hundeführers sind (1,5m) dürfen ohne Leine geführt werden, dies gilt aber wiederrum nicht in Parks.
Es gibt hier ausgeschriebe Hundewiesen, wo das ableinen während der Brut- uns Setzzeit erlaubt ist. Vielleicht stellen sie sich hier bei uns einfach nur so sehr an!?
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