Bonner Rat hat beschlossen:
- Tierhalter müssen Freigänger-Katzen beim Tierarzt kastrieren lassen. Stichtag ist bereits der 1. Juli 2012.
- Zusätzlich müssen sie die Tiere tätowieren oder mit Chip ausstatten und in eine Datenbank eintragen lassen.
- Ausnahmen gibt es nur in besonderen Fällen, etwa bei Züchtern. Diese müssen aber Nachweise erbringen.
- Wer gegen die Verordnung verstößt und unkastrierte Katzen ins Freie lässt, muss blechen: Es drohen Strafen bis zu 1000 Euro.
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