Ich werde es auch unterzeichnen.
Es ist ein Unding, dass ein Tier, dass nachweislich ungefährlich ist, seinen lebensabend im Tierheim verbringen soll. Und das obwohl nachgewiesen werden kann, dass dieser Hund in sachkundige Hände kommen würde und zudem erhebliche Zugeständnisse, wie Maulkorb und Leine, gemacht wurden.
Das Argument der Staatsanwaltschaft, dass ein Restrisiko überbleiben würde ist lächerlich. Dann müßte ich jeden Hund wegsperren. Denn je nach Situation, die nicht immer vorhersehbar sind, kann es zu Zwischenfällen mit allen Hunden kommen. Da will meiner Meinung nach jemand Macht beweisen. Und das auf Kosten des Tieres. Aber das ist typisch für den Umgang mit Tieren, wie ihn die Rechtsprechung in Deutschland pflegt. Warum soll man sich Gedanken machen, wie ein Mitgeschöpf, wie es im Grundgesetz heißt, zu behandeln ist, wenn man es doch als Sache behandeln kann.
