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Sicherheitsverwahrung für Tierquäler?

Verfasst: 07.12.2006 12:45
von Lulli
Gestern, 6.12. einen interessanten Bericht in der Sendung "Recht brisant" in 3 SAT gesehen:
Es ging um den "Katzenmörder von Passau". Dieser "Mensch" hat wohl über zwanzig Katzen zu Tode gequält und eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren erhalten.
Eine psychiatrische Untersuchung ergab "dieser Mann ist eine tickende Zeitbombe".
Es ist nur eine Frage der Zeit, wann er sich an einem Kind vergreift.
Daher möchte man erreichen, dass der Kriminelle nach Verbüßung der Haftstrafe anschließend in Sicherheitsverwahrung kommt.
Der Sachverhalt ist in den Vereinigten Staaten schon länger bekannt, wird aber hierzulande viel zu wenig berücksichtigt: Über die Hälfte aller Kinder-und Frauenmörder haben als Tierquäler angefangen. Sie werden aber oft nur mit Geldstrafen oder dem milden Jugendstrafrecht abgestraft.
Die Justiz fordert jetzt eine Verschärfung des Strafmaßes und ein eingehendes psychiatrisches Gutachten über jeden verurteilten Tierquäler. In den USA hat sich gezeigt, dass Kinder und Jugendliche noch therapierbar sind; erwachsene Straftäter jedoch fast nicht mehr. Eigentlich hilft dann nur noch Wegsperren.

Ich hoffe sehr, dass es so weit kommt und diese abartigen Typen endlich die Strafen bekommen, die sie verdienen! Am besten ein ganzes Leben hinter Gittern!

Verfasst: 07.12.2006 13:29
von Dany75
Hallo Lulli!

Das ist wirklich unfassbar! :shock: Was geht in solchen Menschen vor? Es ist aller höchste Zeit, daß da mal was passiert!

Solche Irren gehören weggesperrt!

Dany

Verfasst: 07.12.2006 13:31
von TINA
Viele Serienmörder haben als Tiermörder begonnen!

Siehe auch hier:
http://vegetarierbund.de/nv/nv_2000_5__Viele_Serienmoerder_haben_als_Tiermoerder_begonnen.htm

Verfasst: 07.12.2006 15:59
von Scrat
Hallo,

hier in Italien gilt Tierquälerei als Verbrechen, da den Tieren Schmerzempfinden und Leidensfähigkeit anerkannt wird.

Es sind Gefängnisstrafen von bis zu 3 Jahren und hohe Geldbussen vorgeshen.
Bei Aussetzen von Heimtieren riskiert man Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe von bis 10.000,00 EURO.
Die Strafe für jemanden, der ein tier ohne Notwendigkeit oder aus Grausamkeit tötet, beträgt 18 Monate Gefängnis (plus bis zu 15.000,00 EURO Geldstrafe). Wer ein Tier misshandelt unerträglicher Mühlsal aussetzt oder dopt, riskiert 3 - 12 Monate. (Das Gesetz wurde hier in Südtirol bereits einmal angewandt, allerdings war die Freiheitsstrafe auf Bewährung, aber ein Anfang ist es allemal. Dazu mehr in meinen Beitrag "Mistkerle").
Auch schützt das neue Gesetzeszusatz insbesondere Hunde und Katzen, deren Fell nicht mehr verarbeitet/verkauft werden darf.
Besonderer Schutz gilt auch den Pelztieren. Ab 2008 gelten derart grosse Mindestflächen auf festem Boden, dass eine kommerzielle Haltung faktisch unmöglich ist.

Es ist wirklich ein Armutszeugnis, wenn Politiker das Einschlagen einer Scheibe oder Zerkratzen eines Autos, Tierquälerei gleichstellen. (Habe ich richtig verstanden? Tierquälerei = Sachbeschädigung)