Verschwundene Katzen - Stellungnahme vom DTB
Verfasst: 19.07.2006 17:53
Eine Dame, die sehr am Geschehen hier in unserem Tierheim Anteil nimmt, hat wegen der vielen in letzter Zeit verschwundenen Katzen an den Deutschen Tierschutzbund geschrieben. Hier ist die Antwort:
Sehr geehrte Frau xxxxx,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 17.07.2006.
Über das tatsächliche Schicksal verschwundener Katzen können nur Vermutungen angestellt werden. Auch wenn immer wieder zahlreiche Katzen bei Verkehrsunfällen ums Leben kommen oder von Jägern erschossen werden, zum Teil auch nach wochenlangem Verschwinden schließlich doch wieder zu Hause auftauchen, lassen sich die hohen Zahlen und vor allem das oftmals gleichzeitige Verschwinden anderer Katzen aus derselben Wohngegend nicht erklären.
Vermutungen, wonach die Tiere zu Versuchszwecken in Labors verkauft würden, lassen sich jedoch nicht bestätigen, zumal in Deutschland der Einsatz von Tieren in Tierversuchen per Gesetz sehr streng geregelt ist. Laut diesem Gesetz dürfen für Tierversuche z.B. nur zweckgezüchtete Katzen verwendet werden, deren Herkunft lückenlos nachweisbar ist.
Leider kann jedoch ein krimineller Handel mit gestohlenen Tieren zur Verwendung im illegalen Tierversuch nicht ausgeschlossen werden. Unklar ist außerdem, ob von kriminellen Tierfängern Tiere zu Versuchszwecken ins europäische Ausland verkauft werden. Dies ist leider kaum nachzuprüfen.
Wir raten dazu, dass jeder betroffene Katzenbesitzer sich unverzüglich an die örtliche Polizei wendet und das Verschwinden seines Tieres dort zu Protokoll gibt. So lässt sich zumindest das örtlich gehäufte Verschwinden von Katzen nachvollziehen, und Ermittlungen durch die Behörden werden möglich. Darüber hinaus raten wir beim Verdacht auf das kriminelle Vorgehen von Tierfängern dazu, diese Informationen auch an Bekannte und andere Tierfreunde weiter zu geben sowie öffentlich in der örtlichen Presse darauf aufmerksam zu machen und die Bevölkerung zu gesteigerter Aufmerksamkeit anzuhalten. Auffällige Fahrzeuge, auswärtige Kennzeichen oder verdächtige Personen fallen so eher auf und können den ermittelnden Behörden gemeldet werden. Darüber hinaus soll die öffentliche Thematisierung bezwecken, dass sich die möglichen Täter beobachtet und dadurch nicht mehr sicher genug fühlen.
Die Erfahrung zeigt uns, dass es nach wie vor großen Aufklärungsbedarf unter den Tierbesitzern bezüglich der Kennzeichnung und Registrierung ihrer Tiere gibt. Da es in Deutschland bislang keine Kennzeichnungspflicht für Heimtiere gibt, ist es der freien Entscheidung des Tierbesitzers überlassen, sein Tier kennzeichnen und darüber hinaus zentral registrieren zu lassen. Viele Tierhalter sind der irrigen Meinung, dass die Kennzeichnung ihres Tieres mittels Tätowierung oder Mikrochipimplantation bereits ausreicht. Eine solche Kennzeichnung ist im Prinzip nutzlos, wenn sie nicht mit den entsprechenden Angaben zum Tier und zum Tierbesitzer bei einer zentralen Registrierungsstelle wie beispielsweise dem Deutschen Haustierregister® gemeldet wird. Der Deutsche Tierschutzbund bietet mit seinem Deutschen Haustierregister® allen Tierbesitzern die Möglichkeit, ihre Tiere kostenlos registrieren zu lassen. Gekennzeichnete Tiere können, wenn sie gefunden werden, über eine solche Registrierung sehr schnell an ihre Besitzer zurückgegeben werden, und potentiellen Tierfängern wird der Verkauf von derart gekennzeichneten Tieren deutlich erschwert, da gegebenenfalls bewiesen werden kann, dass das Tier eingefangen wurde. Damit werden auch rechtliche Schritte möglich. Im Rahmen unserer Serviceleistungen des Deutschen Haustierregisters® stehen wir auch in regelmäßigem Kontakt zu verschiedenen Laboratorien, welche uns im Falle eines unseriösen Angebotes von Tieren unklarer Herkunft entsprechend informieren.
Durch die Einrichtung des Tierdiebstahlregisters im Deutschen Haustierregister® haben wir 1999 damit begonnen, ganz gezielt Daten und Fakten über verschwundene und möglicherweise gestohlene Tiere in verschiedenen Regionen Deutschlands zentral zu sammeln und nach den tatsächlichen Ursachen zu forschen. Alle Tierbesitzer rufen wir auf, das ungeklärte Verschwinden einer Katze oder auch eines Hundes und alle möglichen verdächtigen Beobachtungen unverzüglich bei uns unter der Servicenummer 01805/231414 zu melden. Unter Einbeziehung der uns angeschlossenen Tierschutzvereine vor Ort gehen selbstverständlich auch wir in begründeten Verdachtsfällen vor, schalten die zuständigen Behörden in die Untersuchung und Aufklärung dieser Fälle ein. Wir hoffen, auf diese Weise schließlich mit konkreten Beweisen gegen mögliche kriminelle Tierfänger vorgehen zu können.
Um mit konkreten Beweisen gegen mögliche kriminelle Tierfänger vorgehen zu können, sind häufig langwierige Recherchen erforderlich. Der Deutsche Tierschutzbund übernimmt diese Recherchen in begründeten Verdachtsfällen. Unter Einbeziehung der ihm angeschlossenen Tierschutzvereine vor Ort werden die zuständigen Behörden in die Untersuchung und Aufklärung der Fälle eingeschaltet. Diese Arbeit erfordert personelle und finanzielle Kapazitäten. Sie ist nicht nebenher zu erledigen.
Um die Hilfe des Deutschen Tierdiebstahlregisters zukünftig noch erfolgreicher recherchieren zu können, bittet der Deutsche Tierschutzbund daher um Unterstützung durch Spenden auf sein Spendenkonto Nr. 40 444 bei der Sparkasse KölnBonn, BLZ 370 501 98 (Stichwort: Tierdiebstahl).
Ihre Frage zu Katzenfellen ist unter http://www.tierschutzbund.de/01050.html erläutert.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Claudia Holletzek
Fachkoordination Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Fon: +49 (228) 60496-0
Fax: +49 (228) 60496-40
www.tierschutzbund.de
Sehr geehrte Frau xxxxx,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 17.07.2006.
Über das tatsächliche Schicksal verschwundener Katzen können nur Vermutungen angestellt werden. Auch wenn immer wieder zahlreiche Katzen bei Verkehrsunfällen ums Leben kommen oder von Jägern erschossen werden, zum Teil auch nach wochenlangem Verschwinden schließlich doch wieder zu Hause auftauchen, lassen sich die hohen Zahlen und vor allem das oftmals gleichzeitige Verschwinden anderer Katzen aus derselben Wohngegend nicht erklären.
Vermutungen, wonach die Tiere zu Versuchszwecken in Labors verkauft würden, lassen sich jedoch nicht bestätigen, zumal in Deutschland der Einsatz von Tieren in Tierversuchen per Gesetz sehr streng geregelt ist. Laut diesem Gesetz dürfen für Tierversuche z.B. nur zweckgezüchtete Katzen verwendet werden, deren Herkunft lückenlos nachweisbar ist.
Leider kann jedoch ein krimineller Handel mit gestohlenen Tieren zur Verwendung im illegalen Tierversuch nicht ausgeschlossen werden. Unklar ist außerdem, ob von kriminellen Tierfängern Tiere zu Versuchszwecken ins europäische Ausland verkauft werden. Dies ist leider kaum nachzuprüfen.
Wir raten dazu, dass jeder betroffene Katzenbesitzer sich unverzüglich an die örtliche Polizei wendet und das Verschwinden seines Tieres dort zu Protokoll gibt. So lässt sich zumindest das örtlich gehäufte Verschwinden von Katzen nachvollziehen, und Ermittlungen durch die Behörden werden möglich. Darüber hinaus raten wir beim Verdacht auf das kriminelle Vorgehen von Tierfängern dazu, diese Informationen auch an Bekannte und andere Tierfreunde weiter zu geben sowie öffentlich in der örtlichen Presse darauf aufmerksam zu machen und die Bevölkerung zu gesteigerter Aufmerksamkeit anzuhalten. Auffällige Fahrzeuge, auswärtige Kennzeichen oder verdächtige Personen fallen so eher auf und können den ermittelnden Behörden gemeldet werden. Darüber hinaus soll die öffentliche Thematisierung bezwecken, dass sich die möglichen Täter beobachtet und dadurch nicht mehr sicher genug fühlen.
Die Erfahrung zeigt uns, dass es nach wie vor großen Aufklärungsbedarf unter den Tierbesitzern bezüglich der Kennzeichnung und Registrierung ihrer Tiere gibt. Da es in Deutschland bislang keine Kennzeichnungspflicht für Heimtiere gibt, ist es der freien Entscheidung des Tierbesitzers überlassen, sein Tier kennzeichnen und darüber hinaus zentral registrieren zu lassen. Viele Tierhalter sind der irrigen Meinung, dass die Kennzeichnung ihres Tieres mittels Tätowierung oder Mikrochipimplantation bereits ausreicht. Eine solche Kennzeichnung ist im Prinzip nutzlos, wenn sie nicht mit den entsprechenden Angaben zum Tier und zum Tierbesitzer bei einer zentralen Registrierungsstelle wie beispielsweise dem Deutschen Haustierregister® gemeldet wird. Der Deutsche Tierschutzbund bietet mit seinem Deutschen Haustierregister® allen Tierbesitzern die Möglichkeit, ihre Tiere kostenlos registrieren zu lassen. Gekennzeichnete Tiere können, wenn sie gefunden werden, über eine solche Registrierung sehr schnell an ihre Besitzer zurückgegeben werden, und potentiellen Tierfängern wird der Verkauf von derart gekennzeichneten Tieren deutlich erschwert, da gegebenenfalls bewiesen werden kann, dass das Tier eingefangen wurde. Damit werden auch rechtliche Schritte möglich. Im Rahmen unserer Serviceleistungen des Deutschen Haustierregisters® stehen wir auch in regelmäßigem Kontakt zu verschiedenen Laboratorien, welche uns im Falle eines unseriösen Angebotes von Tieren unklarer Herkunft entsprechend informieren.
Durch die Einrichtung des Tierdiebstahlregisters im Deutschen Haustierregister® haben wir 1999 damit begonnen, ganz gezielt Daten und Fakten über verschwundene und möglicherweise gestohlene Tiere in verschiedenen Regionen Deutschlands zentral zu sammeln und nach den tatsächlichen Ursachen zu forschen. Alle Tierbesitzer rufen wir auf, das ungeklärte Verschwinden einer Katze oder auch eines Hundes und alle möglichen verdächtigen Beobachtungen unverzüglich bei uns unter der Servicenummer 01805/231414 zu melden. Unter Einbeziehung der uns angeschlossenen Tierschutzvereine vor Ort gehen selbstverständlich auch wir in begründeten Verdachtsfällen vor, schalten die zuständigen Behörden in die Untersuchung und Aufklärung dieser Fälle ein. Wir hoffen, auf diese Weise schließlich mit konkreten Beweisen gegen mögliche kriminelle Tierfänger vorgehen zu können.
Um mit konkreten Beweisen gegen mögliche kriminelle Tierfänger vorgehen zu können, sind häufig langwierige Recherchen erforderlich. Der Deutsche Tierschutzbund übernimmt diese Recherchen in begründeten Verdachtsfällen. Unter Einbeziehung der ihm angeschlossenen Tierschutzvereine vor Ort werden die zuständigen Behörden in die Untersuchung und Aufklärung der Fälle eingeschaltet. Diese Arbeit erfordert personelle und finanzielle Kapazitäten. Sie ist nicht nebenher zu erledigen.
Um die Hilfe des Deutschen Tierdiebstahlregisters zukünftig noch erfolgreicher recherchieren zu können, bittet der Deutsche Tierschutzbund daher um Unterstützung durch Spenden auf sein Spendenkonto Nr. 40 444 bei der Sparkasse KölnBonn, BLZ 370 501 98 (Stichwort: Tierdiebstahl).
Ihre Frage zu Katzenfellen ist unter http://www.tierschutzbund.de/01050.html erläutert.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Claudia Holletzek
Fachkoordination Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Fon: +49 (228) 60496-0
Fax: +49 (228) 60496-40
www.tierschutzbund.de