
Bei diesem Vorfall kommt der Artikel 189/bis der neuen Straßenverkehrsordnung erstmals zur Anwendung, nach welchem ein Autofahrer verpflichtet ist, anzuhalten, wenn er einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein oder mehrere Tiere verletzt werden, und dafür zu sorgen, dass ihm/ihnen Hilfe geleistet wird. Das Strafausmaß liegt zwischen 389 und 1.559 Euro.
Obwohl bei uns die Strassenverkehrsordnung in manchen Punkten fast an Einschränkung der persönlichen Freiheit grenzt/e, solche Gesetze finde ich gut und sollten auch von anderen Ländern übernommen werden.