Einen wunderschönen guten Abend
ich habe mir letzten Sonntag einen großen Traum erfüllt und mein Freund hat in der Nähe von Köln einen kleinen schwarzen Waldkater (mit Stammbaum) abgeholt. Er hatte bei Ankuft bei mir schon ein tränendes Auge, aber laut Züchterin wäre er gesund. Als nächstes ist mir das schwere Atmen aufgefallen und es wurde nicht wirklich besser, gestern hat er dann Angefangen laut zu husten. Nun genug dann fahre ich lieber zum Tierarzt... Das Ende vom Lied, mein Kleiner hat Bronchities und zwar schon sehr stark.
Nun mein Geldbeutel ist gut erleichtert durch den Tierarztbesuch, kann mir jemand verraten wie das nun mit der Gewährleistung aussieht? Die Züchterin behauptet natürlich das der Kater bei ihr noch fit war, aber eine Bronchities kommt ja nicht von heute auf morgen und meine TA hat geschätzt das er das wohl schon seit gut 2 Wochen haben müsste.
Der Kleine hatte auch nicht das laut Vertrag vereinbarte Gesundheitszeugniss vom Tierarzt dabei.
Liebe Grüße
Nicole
Frage wegen Gewährleistung beim Kauf eines Kittens
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Manche Geschichten sind wie Melodien, man muss sie nicht verstehen um zu ihnen Tanzen zu können <3
Grüße von Momo, Merle und Elvis
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Re: Frage wegen Gewährleistung beim Kauf eines Kittens
Erstmal Glückwunsch Nicole zum Familenzuwachs
Nicht schön, dass es dem Lütten so mies geht.
Ich denke mal einen Anspruch auf das Gesundheitszeugnis hast Du auf jeden Fall und das würde ich auch einfordern.
Dann kanns Du ggf. auch Kontakt zu dem TA aufnehmen, falls Du die Adresse über den Impfausweis nicht schon has.
Was die Züchterin betrifft, da würde ich freundlich Nachfragen, ob sie sich ggf. an Deinen TA Kosten beteiligt. Aus Kulanz wäre das schon nett.
Aber, ob da ein Anspruch beseht, weiss ich leider auch nicht. Ich frage Norwaycat mal.
Häng sicherlich an Deinem Vertrag.
Nicht schön, dass es dem Lütten so mies geht.
Ich denke mal einen Anspruch auf das Gesundheitszeugnis hast Du auf jeden Fall und das würde ich auch einfordern.
Dann kanns Du ggf. auch Kontakt zu dem TA aufnehmen, falls Du die Adresse über den Impfausweis nicht schon has.
Was die Züchterin betrifft, da würde ich freundlich Nachfragen, ob sie sich ggf. an Deinen TA Kosten beteiligt. Aus Kulanz wäre das schon nett.
Aber, ob da ein Anspruch beseht, weiss ich leider auch nicht. Ich frage Norwaycat mal.
Häng sicherlich an Deinem Vertrag.
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Re: Frage wegen Gewährleistung beim Kauf eines Kittens
Wie Steffi schrieb: es hängt von Deinem Vertrag ab. Das oft zitierte "Kleingedruckte".
Es gibt Verträge da steht sinngemäß "Der Käufer übernimmt die Katze unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen wie gesehen".
Sollte so etwas in Deinem Vertrag stehen, dann kannst Du nichts mehr machen.
Solche Verträge finde ich aber auch nicht gut.
Das Gesundheitszeugnis muss Dir vorgelegt bzw. ausgehändigt werden, denn es ist ja auch Vertragsgegenstand.
Steht nichts drin, dann kannst Du Deine Ansprüche geltend machen; die Infos in den beiden Links helfen Dir da weiter:
http://www.123recht.net/article.asp?a=32496&ccheck=1
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=33880&pos=0&anz=1
Wenn sie eine seriöse Züchterin ist, dann wird sie in jedem Fall die Tierarztkosten freiwillig übernehmen. Und müsste mit Dir auch über den Kaufpreis sprechen.
Ich würde es erst einmal versuchen einvernehmlich zu klären. Andernfalls kannst Du Sie verklagen.
Leider werben einige Züchter mit dem Begriff "Stammbaum", aber das allein ist es ja nicht. Da gehört schon viel mehr dazu, eine gute Zucht zu betreiben.
Kranke Kitten gibt man nicht ab!
Das Wichtige ist aber, dass der kleine Racker schnell gesund wird, und daher schicken unsere Drei hier erst mal ganz viele Genesungsschnurrer
Berichte doch mal, was die Züchterin meint.
Es gibt Verträge da steht sinngemäß "Der Käufer übernimmt die Katze unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen wie gesehen".
Sollte so etwas in Deinem Vertrag stehen, dann kannst Du nichts mehr machen.
Solche Verträge finde ich aber auch nicht gut.
Das Gesundheitszeugnis muss Dir vorgelegt bzw. ausgehändigt werden, denn es ist ja auch Vertragsgegenstand.
Steht nichts drin, dann kannst Du Deine Ansprüche geltend machen; die Infos in den beiden Links helfen Dir da weiter:
http://www.123recht.net/article.asp?a=32496&ccheck=1
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=33880&pos=0&anz=1
Wenn sie eine seriöse Züchterin ist, dann wird sie in jedem Fall die Tierarztkosten freiwillig übernehmen. Und müsste mit Dir auch über den Kaufpreis sprechen.
Ich würde es erst einmal versuchen einvernehmlich zu klären. Andernfalls kannst Du Sie verklagen.
Leider werben einige Züchter mit dem Begriff "Stammbaum", aber das allein ist es ja nicht. Da gehört schon viel mehr dazu, eine gute Zucht zu betreiben.
Kranke Kitten gibt man nicht ab!
Das Wichtige ist aber, dass der kleine Racker schnell gesund wird, und daher schicken unsere Drei hier erst mal ganz viele Genesungsschnurrer
Berichte doch mal, was die Züchterin meint.
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Re: Frage wegen Gewährleistung beim Kauf eines Kittens
So ich war heute zur Kontrolle beim TA. Die Bronchien werden langsam wieder frei und der kleine ist auch wieder richtig munter. Das Inhalieren findet er doof ^^
Wegen der Gewährleistung steht nichts genaues im Vertrag, aber man darf das auch laut Gesetzt gar nicht ausschließen. Ich hab das mal in der Berufsschule gehabt und hatte hier auch mal gepostet was auf meinem Arbeitsblatt stand.
Mit der Züchterin bin ich im moment so verblieben das wir erstmal schauen wie hoch die Kosten der Behandlung sind.
Liebe Grüße und danke für die Hilfe
Wegen der Gewährleistung steht nichts genaues im Vertrag, aber man darf das auch laut Gesetzt gar nicht ausschließen. Ich hab das mal in der Berufsschule gehabt und hatte hier auch mal gepostet was auf meinem Arbeitsblatt stand.
Mit der Züchterin bin ich im moment so verblieben das wir erstmal schauen wie hoch die Kosten der Behandlung sind.
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Re: Frage wegen Gewährleistung beim Kauf eines Kittens
Das mit dem Gewährleistungsausschluss ist richtig (also dass es nicht geht).
Das hat etwas mit den AGB-Regelungen zu tun.
Ein vorformulierter Vertrag der mind. 3 mal benutzt wird (bei einer Züchterin sicherlich oft der Fall) und nicht individuell ausgehandelt wurde unterliegt den AGB-Regelungen §§ 307 ff. BGB.
Dort steht unter anderem, dass Körperschäden und grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen werden dürfen und bei einem generellen Gewährleistungsauschluss ist dies ja der Fall.
Folge: die Klausel ist unwirksam und es gilt das Gesetz.
Zudem gilt bei Verbraucherkäufen (also zwischen Unternehmer und Verbraucher) eine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten wenn Mängel auftreten. D.h. es wird vermutet, dass in dieser Zeit auftretende Mängel schon beim Kauf vorhanden waren und sie somit dem Verkäufer zuzurechnen sind. Die meisten Züchter sind allerdings keine Unternehmer und bei Tieren ist das alles ein wenig anders auch wenn sie "Sachen" im Sinne des BGB sind.
So genug geschlaumeiert...
Das hat etwas mit den AGB-Regelungen zu tun.
Ein vorformulierter Vertrag der mind. 3 mal benutzt wird (bei einer Züchterin sicherlich oft der Fall) und nicht individuell ausgehandelt wurde unterliegt den AGB-Regelungen §§ 307 ff. BGB.
Dort steht unter anderem, dass Körperschäden und grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen werden dürfen und bei einem generellen Gewährleistungsauschluss ist dies ja der Fall.
Folge: die Klausel ist unwirksam und es gilt das Gesetz.
Zudem gilt bei Verbraucherkäufen (also zwischen Unternehmer und Verbraucher) eine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten wenn Mängel auftreten. D.h. es wird vermutet, dass in dieser Zeit auftretende Mängel schon beim Kauf vorhanden waren und sie somit dem Verkäufer zuzurechnen sind. Die meisten Züchter sind allerdings keine Unternehmer und bei Tieren ist das alles ein wenig anders auch wenn sie "Sachen" im Sinne des BGB sind.
So genug geschlaumeiert...
Liebe Grüße aus Berlin
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