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Verbot von Katzenhaltung in Mietwohnung rechtens?

Verfasst: 06.11.2008 13:59
von SunnyGirl
Huhu

Melde mich auch mal wieder zu Wort da es ein dringendes Problem gibt. Ich hoffe ich bin vor lauter Emotionen hier im richtigen Forum.

Und zwar geht es darum:
Von mein Freund die Schwester hat seit 2 Jahren einen BKH Kater. Aus pers. Gründen möchten sie ihre bisherige Wohnung schnellstmöglich verlassen und waren auf Wohnungssuche. Es wurde auch recht schnell eine tolle Wohnung gefunden und haben von vielen Mitbewerbern nun auch die Zusage bekommen. Als sie dann zum Mietvertrag unterschreiben beim Vermieter waren, haben sie gelesen das eine Tierhaltung denen untersagt wird, also keine Hunde und Katzen. Sie haben unterschrieben!!! Sie waren auch schon fleißig dabei einen neuen Besitzer zu suchen.

Jetzt ist mir die ganze Geschichte zu Ohren gekommen und bin echt total außer mir vor Wut. Ich kann nicht verstehen wie leicht es manche Leute fällt die Entscheidung zu treffen ein Tier einfach so abzugeben!!!

Jetzt habe ich mal vor einiger Zeit gehört das es ein neues Gesetz gibt wo man die Haltung von Katzen nicht mehr verbieten darf. Stimmt das wirklich? Wenn ja, kann mir vielleicht jemand einen Link geben mit den passenden Paragraphen? Weil sie möchte das lesen und erst wenn sie das schwarz auf weiß hat würde sie sich drauf einlassen den Kater einfach so mit in die neue Wohnung zu nehmen. Ansonsten muss der kleine Kerl wirklich weg :-(

Vielen Dank

Verfasst: 06.11.2008 14:08
von Carina
hi!
sowas kann ich auch nicht nachvollziehen, ich würde nie ohne meinen Schatz irgendwo hinziehen.traurig... :cry:

aber um deine Frage zu beantworten: So weit ich weiß bedarf auch eine Katze nach wie vor der Zustimmung des Vermieters. Nur bei Kleintieren wie Hasen, Meerschweinchen, Mäsue, Fische und so was muss man nícht fragen.

Aber kann man denn den Vermieter nicht nochmal fragen? Vielleicht macht er einen Ausnahme und das Kätzchen kann bleiben??


Vielleicht melden sich ja noch andere die mehr wissen als ich...

Verfasst: 06.11.2008 14:10
von SunnyGirl
Nein ich denke nicht das er eine Ausnahme machen wird weil er hatte schließlich genug Bewerber für seine Wohnung die kein Tier hatten ;)

Verfasst: 06.11.2008 14:18
von camithecat
Wenn im Mietvertrag die Klausel seht

"Tierhaltung ist nicht gestattet"
Ist diese Klausel UNWIRKSAM", da sie ein GENERELLES Verbot der Tierhaltung bedeuted.

Wenn aber die Klausel "nur" bestimmte Tiere (Hund, Katzen usw.) beinhaltet - "Die Haltung von Hunden, Katzen....... oder Die Haltung von Tieren (ausser Käfigtieren/Fischen) ist untersagt"

DANN ist diese Klausel WIRKSAM - und die Haltung ist tatsächlich VERBOTEN :?

Verfasst: 06.11.2008 14:19
von user_1310
Hallo SannyGirl !

Mensch .... das sind ja Neuigkeiten .... Es geht hier nicht zufällig um den gleichen Kater, der seinerzeit bei Dir "wohnen durfte" ? :?

Sowas , eine Whg zu unterschreiben in welcher vermerkt ist, daß Katzenhaltung nicht erlaubt ist , kann ich auch nicht nachvollziehen .... aber ich konnte die "Sache" seinerzeit auch schon nicht nachvollziehen .... :roll: :? ...

Traurig und schade, daß wieder alles auf dem Kater ausgetragen wird :cry: ..

Ich hoffe sehr, daß es sich für den Schatz eine Lösung finden lässt .... machen Leuten sollte man wirklich Tiere verbieten .... sorry :cry:

Und zu Deinem Anliegen :

Ich glaube auch eher nicht, daß in diesem Falle eine Tierhaltung erlaubt ist :cry: .

Verfasst: 06.11.2008 14:20
von wizard
es gibt hier sicher schon einige threads dazu..

aber ich hab mich mal ein bisschen umgeschaut ...

http://www.mieterbund-hessen.de/media/downloads/Tierhaltung.pdf (S. 1 und 3)

http://www.siamkatzen.de/rechtsfragen.html

http://www.menschen-fuer-tiere-nuembrecht.de/html/gerichtsurteile_tierhaltung.html

oder einfach googeln...

Verfasst: 06.11.2008 14:20
von user_1310
camithecat hat geschrieben:Wenn im Mietvertrag die Klausel seht

"Tierhaltung ist nicht gestattet"
Ist diese Klausel UNWIRKSAM", da sie ein GENERELLES Verbot der Tierhaltung bedeuted.

Wenn aber die Klausel "nur" bestimmte Tiere (Hund, Katzen usw.) beinhaltet - "Die Haltung von Hunden, Katzen....... oder Die Haltung von Tieren (ausser Käfigtieren/Fischen) ist untersagt"

DANN ist diese Klausel WIRKSAM - und die Haltung ist tatsächlich VERBOTEN :?


Ich find es eigentlich egel wie es rechtlich ist .... wer hat schon Lust unter Streß des Vermieters in einer Wohnung zu wohnen ... :? .....

Verfasst: 06.11.2008 15:47
von Elfchen
Eine Klausel im Mietvertrag ist rechtl. unwirksam. Kleintiere dürfen in jeder Wohnung gehalten werde, dazu gehört auch die Katze. Sind es allerdings mehr als 1, dann sollte der Vermieter zustimmen.

Verfasst: 06.11.2008 16:01
von camithecat
Wonnie hat geschrieben:
camithecat hat geschrieben:Wenn im Mietvertrag die Klausel seht

"Tierhaltung ist nicht gestattet"
Ist diese Klausel UNWIRKSAM", da sie ein GENERELLES Verbot der Tierhaltung bedeuted.

Wenn aber die Klausel "nur" bestimmte Tiere (Hund, Katzen usw.) beinhaltet - "Die Haltung von Hunden, Katzen....... oder Die Haltung von Tieren (ausser Käfigtieren/Fischen) ist untersagt"

DANN ist diese Klausel WIRKSAM - und die Haltung ist tatsächlich VERBOTEN :?


Ich find es eigentlich egel wie es rechtlich ist .... wer hat schon Lust unter Streß des Vermieters in einer Wohnung zu wohnen ... :? .....


Eben - wenn es "so nicht geht" macht er einem auf andere Weise das Leben zur Hölle :? :? wenn er einen raushaben will.

Verfasst: 06.11.2008 22:26
von Mackica
Elfchen hat geschrieben:Kleintiere dürfen in jeder Wohnung gehalten werde, dazu gehört auch die Katze.


Das stimmt leider nicht!
Ich habe mich gerade erst wieder intensivst (!) mit dem Thema auseinander gesetzt, und die Regel besagt "Kleintiere die im KÄFIG leben können".

Keine Hunde oder Katzen!

Katzen fallen nach wie vor nicht unter das Kleintiergesetz, leider.
Ich selbst hatte nämlich gerade erst das Glück an einen vermieter geraten zu sein der mir trotz eigentlichem Tier(Hunde und Katzen)halteverbot gestattet mit drei Katzen einzuziehen, aber auch nur weil mein Freund da schon seit Jahren wohnt und ein angenehmer Mieter ist und gut mit dem Vermieter klarkommt.

Und wie Wonnie schon sagte... Selbst wenn es rechtlich okay sei... keiner will in einer Wohnung wohnen wo er von vorneherein Stress mit dem Vermieter hat. Das wird auf Dauer nämlich extrem ungemütlich. :?

Verfasst: 23.11.2008 16:19
von SunnyGirl
Wollte nur bescheid geben das sie nun Ernst gemacht haben und der süße Casi gestern abgeholt wurde.
Er ist nun weg und ich konnte sie dazu nicht aufhalten!!! :s2039:

Verfasst: 23.11.2008 16:21
von danzig
:s2005:

Verfasst: 23.11.2008 16:23
von camithecat
Dann kann ich nur hoffen, dass Casi jetzt ein Zuhause gefunden hat, in dem er nicht einfach "abgeschoben" wird, wenn er "im Weg ist".

Traurig - aber vielleicht das Beste für Ihn :?

Verfasst: 23.11.2008 16:24
von user_2177
camithecat hat geschrieben:Dann kann ich nur hoffen, dass Casi jetzt ein Zuhause gefunden hat, in dem er nicht einfach "abgeschoben" wird, wenn er "im Weg ist".

Traurig - aber vielleicht das Beste für Ihn :?


Da schließ ich mich an. :?

Verfasst: 02.12.2008 08:57
von nicobienne
Hallo,

ich wollte keinen neuen Thread eröffnen und dachte das meine Frage hier auch gut rein passt. Und zwar habt ihr sicherlich schon gelesen, das ich ein Katzennetz am Balkon anbringen will. Jetzt habe ich vor 10 min., so ehrlich wie ich bin, vorsichtshalber meinen Vermieter angerufen. Mein Vermieter ist ein Bauverein, also nicht privat. Ich habe ihn gefragt ob wir hier Katzennetze anbringen dürfen. Nein hat er gesagt, das sehe nicht schön aus :shock: Toll und nun?