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Dürfen Katzen in Mitwohnungen verboten werden?
Verfasst: 29.04.2008 12:30
von Lilac-BKH
Hallo alle zusammen ich hab da mal ne frage betrifft aber nicht mich. Meine Freundin ist vor 2 Wochen in eine neue Wohnung gezogen und in der Hausordnung steht drin das man Haustiere nur mit einverständnis mit dem Vermieter halten darf und der lehnt es jetzt ab. Kann sie da etwas machen?
Verfasst: 29.04.2008 12:33
von Shy Lee
Soweit ich weiß, dürfen Haustiere (Kleintiere) nicht mehr verboten werden, auch nicht wenn es im Mietvertrag steht.
Inwieweit das aber für Katzen gilt, weiß ich nicht.
Hunde dürfen noch verboten werden.
Hat sie denn schon Katzen oder möchte sie sich erst noch welche anchaffen?
Verfasst: 29.04.2008 12:39
von Mackica
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html
Grad nochmal rausgesucht. Also Kleintiere (Fische, Vögel, Meerschweinchen, ect) dürfen ohne Erlaubnis gehalten werden, das kann er gar nciht verbeiten.
Katzen und Hunde allerdings müssen vom Vermieter erlaubt werden, und da im Mietvertrag ja auch steht dass es verboten ist wird sie da nichts machen können (falls sie vorhatte sich einen Hund oder eine Katze zuzulegen).
Verfasst: 29.04.2008 12:39
von Lilac-BKH
Sie hat sich von ihrem Freund getrennt die zwei Züchten seit einiger Zeit color point Perser sie haben sich in Freundschaft getrennt und sie würde aus den Wurf der vor 4 Wochen gekommen ist gerne 1 Kater nehmen damit sie die zwei großen nicht trennen muss.
Verfasst: 29.04.2008 13:27
von Carrie
also soweit ich weiß gilt diese kleintierregel auch für katzen und nur bei hunden braucht man das ok. aber im zweifel vom Rechtsanwalt abklären lassen, soll der mal über den vertrag gucken
Verfasst: 29.04.2008 18:54
von susi
Hallo,
also ganz ehrlich!
Wie soll denn der Vermieter herausbekommen, dass in der Wohnung eine Katze lebt?
Soviel ich weiß, steht bei uns im Mietvertrag auch, dass Haustierhaltung verboten ist. Wir wohnen jetzt 22 Jahre in dieser Wohnung und hatten 15,5 Jahre unser Katerchen. Inzwischen halten wir ein Katzenpäärchen.
Es hat sich Niemand daran gestört. Wie denn auch?
Viel Glück für Deine Freundin!
Liebe Grüße
Sanne
Verfasst: 29.04.2008 19:02
von Mackica
Aber wenn es jemand rausbekommt muss sie die Katzen wieder abschaffen.
Klar muss das nicht sein, aber ich würd mich ehrlichgesagt schon an den Mietvertrag halten, mir persönlich wär das zu riskant.
Und MEINE Nachbarn zB sind allesamt richtig mies, wenn das hier verboten wär, würden die mit Freuden zur Hausverwaltung gehn um mich anzuschwärzen.
Okay, es IST laut Mietvertrag hier verboten, allerdings hab ich die mündlcihe Erlaubnis der Hausverwaltung und neben mir halten noch einige Parteien Katzen, von daher kann mir keiner was.

Verfasst: 29.04.2008 19:12
von Saavik
Als Kleintiere gelten in Dem Fall glaub ich hamster, Kaninchen, Mäuse, Fische, Vögel - Also so ziemlich alles. was in nem Käfig oder hinter Glas gehalten wird.
ACHTUNG: Spinnen, Schlangen und teils auch reptilien sind extra zu genehmigen.
Katzen und Hunde dürfen wohl nach wie vor verboten werden...

Verfasst: 29.04.2008 19:22
von NadineW
Also ich arbeite bei einer Hausverwaltung und bei uns ist es so:
Kleintiere wie Hamster, Kaninchen, Mäuse usw. dürfen ohne Genehmigung gehalten werden.
Katzen und Hunde müssen schriftlich genehmigt werden (Also meistens steht im Vertrag so eine Klausel, dass die Haltung "nur nach schriftlicher Genehmigung erlaubt ist".)
Wenn der Vermieter es nicht gestattet, dann muss er einen trifftigen Grund angeben.
Mein Chef hat zum Beispiel mit Mietern vereinbart, dass sie im Monat pro Katze 10 Euro mehr zahlen um eventuell entstehende Schäden dann damit auszugleichen. Vielleicht würde sich der Vermieter ja auch auf sowas einlassen.
Verfasst: 29.04.2008 22:28
von danzig
wollte ich auch gerade anmerken - im fall, dass trotzdem katzen oder hunde gehalten werden, kann entweder der mietvertrag gekündigt oder eine höhere miete verlangt werden.