Lanzelot hat geschrieben:Das würde ich nicht machen. In meinem Mietvertrag stand drinnen das Tierhaltung nur im Einzelfall mit Einverständnis des Vermieters erlaubt ist. Wir hatten das ok des Hausverwalters und sind mit unseren Katzen eingezogen. Der Hausverwalter hat gewechselt und wir hatten nichts schriftliches. Leider hat der Vermieter ne Katzenallergie und als er erfahren hat das wir Katzen haben, hat er ne Frist von 3 Monaten gesetzt in denen die Katzen wegmüßten. Leider kamen wir dagegen nicht an und haben gekündigt, denn meine katzen würde ich nie hergeben. Da wir nun ohne Einwilligung des Vermieters Katzen gehalten haben, mußten wir in der kompletten Wohnung alles an Tapeten, Bodenbelägen etc. entfernen, damit ja keine Katzenhaare mehr irgendwo sind. Wir sind letzte Woche damit fertig geworden. nach der Arbeit und dem Ärger kann ich echt nur von Heimlichkeiten abraten.
Dann lieber mal nachfragen ob der Vermieter nicht doch ne Ausnahme macht und wenn ja schriftlich geben lassen.



In meinem Mietvertrag steht auch drin, dass für Katzen und Hunde eine Einzelgenehmigung erforderlich ist. Bin natürlich mit dem Einverständnis des Vermieters, Katzen halten zu dürfen, hier eingezogen. Der Vermieter ist auch sehr tierlieb, so dass es sicher auch keine Probleme gäbe, sollte Pippin doch zurückkommen, oder wenn hier noch eine Katze einziehen sollte. Aber nach deinen Erfahrungen werd ich mir das lieber baldmöglichst schriftlich geben lassen!!! Und dann auch gleich wegen einer 3. Katze nachfragen. Nicht, dass hier nachher auch irgendwas schiefgeht, weil ichs nicht schriftlich hab!