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Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Katze

Verfasst: 20.08.2013 23:00
von SONJA
Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Katze

Schläfert der Tierarzt versehentlich die falsche Katze ein, so haftet er nicht auf Schmerzensgeld. Denn die Trauer um den Tod eines Tieres gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies hat das Amtsgericht Mannheim entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall sollte ein Tierarzt den unheilbar erkrankten Kater "Beppo" einschläfern. Aufgrund eines Versehens des Tierarztes verabreichte er jedoch dem gesunden Kater "Karlchen" das tödliche Betäubungsmittel. Die Katzenhalterin erkrankte daraufhin psychisch mit der Folge von Alpträumen und Schlafstörungen sowie einer Dysregulierung des Herz-Kreislaufsystems. Die Erkrankungen führten zudem zu Arbeitsstörungen und phobischen Erwartungsängsten. Die Halterin der beiden toten Katzen klagte daher auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 DM.
Gesundheitsnachteile aufgrund der Trauer begründen grundsätzlich kein Schmerzensgeldanspruch
Das Amtsgericht Mannheim entschied gegen die Katzenhalterin. Ihr habe kein Anspruch auf Schmerzensgeld zugestanden. Denn die durch einen Trauerfall ausgelösten schwerwiegenden Gesundheitsnachteile begründen grundsätzlich keinen Schmerzensgeldanspruch. Vielmehr seien Trauerfälle Bestandteil des Lebens und gehören daher zum allgemeinen Lebensrisiko. ...


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Re: Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Ka

Verfasst: 20.08.2013 23:01
von SONJA
"Trauer um totes Tier gehört zum allgemeinen Lebensrisiko"

:?

Re: Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Ka

Verfasst: 20.08.2013 23:04
von Kuro
Sicher zählt es zum Lebensrisiko, wenn ich ein Tier besitze und sicher ist ein Tierarzt auch nur ein Mensch, aber wenn ein Humanmediziner versehentlich den falschen Menschen operiert, gibt es ein großes Trara und das zu Recht. Wo ist da der Unterschied zu einem versehentlich eingeschläferten Tier? Wenn ich mein Tier in die Obhut eines Tierarztes gebe, dann erwarte ich, dass er mit seiner Konzentration soweit bei der Sache ist, dass er weiß, welches Tier er vor sich hat und mit welchem gesundheitlichen Hintergrund es JETZT vor ihm sitzt. Dann kann das nämlich nicht passieren. Schöner Freifahrtsschein dieses Urteil.
Ich habe das Gefühl, dass wir im Tierschutz eher Schritt für Schritt zurückgehen anstatt voranzukommen.

Re: Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Ka

Verfasst: 21.08.2013 10:05
von chenoa
OHNE WORTE :!:
Das zeigt wieder einmal mehr als deutlich wo Deutschland
beim Thema Tierschutz steht !!!
Das Tier ist immer noch ein Ding -))und Dinge gehen nun
mal kaputt. Einfach UNGLAUBLICH :evil: :roll:
Chenoa

Re: Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Ka

Verfasst: 21.08.2013 10:16
von malie
Wie krank ist DAS denn??
Alleine schon "versehentlich einschläfern!"
Da kann man mal sehen, wie wenig Wert ein Leben ist!
Ich glaube nicht, das der Richter da "neutral" entschieden hat. Wird wohl selbst keine Tiere haben, die er liebt.

Re: Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Ka

Verfasst: 21.08.2013 10:21
von Ronjasräubertochter
mir fehlen die worte :cry:

Re: Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Ka

Verfasst: 21.08.2013 12:58
von IschliebäKatzen
Ich frag mich echt wie sowas passieren konnte. Ich dachte es gibt immer zwei Spritzen beim Einschläfern. Warum hat der TA das nicht mitbekommen. Die arme Frau. Mein aufrichtiges Beileid nachträglich.

Re: Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Ka

Verfasst: 21.08.2013 13:41
von Linda123
Das ist furchtbar :shock:

Re: Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Ka

Verfasst: 21.08.2013 14:11
von SONJA
IschliebäKatzen hat geschrieben:Ich frag mich echt wie sowas passieren konnte. Ich dachte es gibt immer zwei Spritzen beim Einschläfern.

Bei Cookie waren es 2 :(

Aber WIE das überhaupt passieren kann, frage ich mich auch schon seit gestern... :? Vielleicht bei einer OP - aber wie und warum?
Ne, erklären kann ich mir das auch nicht...

Re: Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Ka

Verfasst: 21.08.2013 14:20
von Venezia
:shock: schlimm mein beileid den Leuten nachträglich :cry: :cry:

Mir fehlen die Worte.............. :cry: :cry:

Re: Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Ka

Verfasst: 21.08.2013 16:27
von Schuggi
SONJA hat geschrieben:"Trauer um totes Tier gehört zum allgemeinen Lebensrisiko"
:?


Juristisch sehr ernüchternd ausgedrückt :roll:

Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe ist das der Umstand
das ein falsches Tier ganz offensichtlich fahrlässig getötet wurde
überhaupt keine Rolle zu spielen scheint!

Mir stellen sich ohnehin einige Fragen bei der Angelegenheit!
Schmerzengeld wäre mir persönlich egal das bringt mein geliebtes Tier nicht zurück,
ich würde wollen das der TA empfindlich bestraft wird, das würde ggf. ermöglichen
das er zukünftig extrem achtsam seine Arbeit macht.
Was soll/kann man in einem kultivierten Land wie dem unseren eigentlich erwarten
in dem kleine tierische Seelen immer noch als Sache angesehen werden?!


Nebenbei angemerkt, ich kenne das Einschläfern auch nur mit 2 Injektionen,
ist ein Tier allerdings sehr geschwächt kann es auch schon nach der ersten
für immer einschlafen, so geschehen bei meiner Jessie, ich habe die TÄ zwei Tage
angefleht Jessie doch bitte zu erlösen! In einer Notfallsprechstunde hat man mir
gesagt sie hätte niemals operiert werden dürfen (was ich auch gar nicht wollte
Angesichts ihres hohen Alters) und mich dann endlich erhört, aber auch erst nach
weiteren Untersuchungen und Röntgen. Bei Sugar war es ähnlich ich habe gesagt
bitte, bitte sofort erlösen, es wurde nicht gemacht keine zwei Stunden später ist er
elendlich am Wasser in seinen Lungen ertrunken!

Ich kann mich sehr gut in die Situation der armen Frau versetzen, und wünsche
ihr von Herzen das sie ihr durchlebtes Trauma irgendwann überwinden wird oder lernt
damit zu leben.

Ich weis nicht warum TÄ manchmal so reagieren wie sie es tun, und auch nicht
warum ihnen immer wieder fatale oder tödliche Fehler unterlaufen!!!

Re: Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Ka

Verfasst: 21.08.2013 21:09
von Mozart
Das ist ein Urteil aus 1997 und leider ist das Urteil im Netz nicht zu finden.
Würde da gern das gesamte Urteil lesen.

Klar gehört das Sterben zum allgemeinen Lebensrisiko. Wir müssen ja alle sterben.
Nur wenn statt einer Behandlung eine Euthnasie durchgeführt wird, dann ist das
wohl was anderes.

Und was die Behandlungsfehler von Tierärzten angeht: wir haben schon Probleme wenn es um die
Behandlungsfehler in der Humanmedizin geht. Kein Wunder, dass es bei der Haftung von Tierärzten
erst gar nicht geregelt ist.Anwendung findet hier das BGB. Man muss und sollte immer viele, viele Fragen seinem Tierarzt stellen,
um alle möglichen Risiken abzuklären.
Interessant zu diesem Thema Tierarzthaftung: http://www.anwalt.de/rechtstipps/haftung-des-tierarztes_000225.html

Re: Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Ka

Verfasst: 21.08.2013 22:16
von SONJA
Schuggi hat geschrieben:Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe ist das der Umstand
das ein falsches Tier ganz offensichtlich fahrlässig getötet wurde
überhaupt keine Rolle zu spielen scheint!


Ich weiss nicht, OB es dazu noch ein anderes Verfahren gab, oder nicht (vermutlich eher nicht :? ) - aber in diesem Fall (Urteil) geht es ja "nur" um die Schmerzensgeld-Klage der Frau...

Im zugrunde liegenden Fall sollte ein Tierarzt den unheilbar erkrankten Kater "Beppo" einschläfern. Aufgrund eines Versehens des Tierarztes verabreichte er jedoch dem gesunden Kater "Karlchen" das tödliche Betäubungsmittel. Die Katzenhalterin erkrankte daraufhin psychisch mit der Folge von Alpträumen und Schlafstörungen sowie einer Dysregulierung des Herz-Kreislaufsystems. Die Erkrankungen führten zudem zu Arbeitsstörungen und phobischen Erwartungsängsten. Die Halterin der beiden toten Katzen klagte daher auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 DM. ...

Re: Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Ka

Verfasst: 21.08.2013 22:19
von SONJA
Mozart hat geschrieben:Interessant zu diesem Thema Tierarzthaftung: http://www.anwalt.de/rechtstipps/haftung-des-tierarztes_000225.html

Da bekommt man ja gleich wieder einen Föhn :evil: :lol:

Vor diesem Hintergrund kann Ihnen als Tierhalter abschließend nur dringend angeraten werden so viele Fragen wie möglich über Risiken und Alternativen zu stellen, damit Sie sich möglichst ein vollständiges Bild der Situation und der Möglichkeiten machen können.

Ja, das muss man sich wirklich angewöhnen...

Re: Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Ka

Verfasst: 22.08.2013 00:51
von Schuggi
Ich habe auch versucht etwas zu finden leider
vergebens, aber ich bin darin auch nicht so gut...

...die juristische "Begründung" als solches ist im Grunde verständlich,
und es stimmt jeder muss sterben und die Hinterbliebenen
müssen irgendwie damit klar kommen, aber hier ist ja
nicht "einfach" ein Tier gestorben, und das nervt mich so verdammt
gewaltig, weil ich mir sehr gut vorstellen kann das diese Frau
de facto durch die Folgen der Fahrlässigkeit erkrankt ist.

Ich kann mir auch gut vorstellen das man wirklich keinen Präzedenzfall
schaffen wollte...
(völlig unabhängig davon das es ein unglaublicher Kraftakt ist als Mensch
entschädigt zu werden wenn man selbst Opfer von einem Eingriff oder ähnlich
geworden ist, da weis ich zu meinem Bedauern sehr genau Bescheid, ich
habe damals ein Vergleichsangebot von 12.000 DM angenommen weil ich
einen langjährigen Prozess nicht durchgestanden hätte, mit dieser Summe
hat 1993 die Versicherung des Arztes den Tod meines Kindes "entschädigt")

Also ich habe beim TA schon immer gefragt was im Falle eines Falles
alles passieren kann, da bin ich sehr anstrengend für jeden behandelnden Arzt...
aber weder die klügsten oder auch dümmsten Fragen nützen etwas wenn der TA
einen gravierenden Fehler macht...ich für meinen Teil habe bis Dato noch keinen
TA gefragt ob er vielleicht von sich aus einen tödlichen oder gravierenden
Fehler macht oder machen wird, wie in dem Fall der Frau geschehen.
Ohne Ironie, vielleicht hätte genau diese Frage schon das eine oder andere Leben
gerettet...(ich weis wie bescheuert sich das anhört, aber einige werden bestimmt wissen
wie ich das meine)
Fazit:
Offensichtlich wird die Inkompetenz eines TA als Restrisko eingestuft :(