Juristische Grenzen auch für Stubentiger

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Juristische Grenzen auch für Stubentiger

Beitragvon SONJA » 05.07.2012 23:46

Juristische Grenzen auch für Stubentiger

Üblicherweise ist der Sommer die Jahreszeit, in der die Haus- und Terrassentüren oder Fenster schon mal offen stehen. Manchmal trifft der Hauseigentümer oder der Mieter dann auf eine Katze oder einen männlichen Stubentiger aus der Nachbarschaft, welche(r) die Gegend erkundet. Nicht jedem gefällt das. Aber was ist zu dulden? Ein wichtiges Kriterium bei der Beantwortung der Frage, wie viel "Katzenwanderung" der Nachbar klaglos hinzunehmen hat, ist die Lage des bewohnten Hauses. Dass in einem Mehrfamilienhaus in der Stadt die Toleranzgrenze niedriger ist als auf dem Land, liegt auf der Pfote. Exemplarisch dafür zwei Urteile...

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