Katzenbetreuung ist steuerlich absetzbar
Verfasst: 26.08.2011 18:20
Urlaubsbetreuung für die Katze ist steuerlich absetzbar
Sommerzeit ist Urlaubszeit und wer in dieser Zeit eine Urlaubsbetreuung für seine Katzen in Anspruch nimmt, kann diese ab sofort steuerlich geltend machen.
Im gesetzlichen Sinne seien Tiere Sachen, also müsse auch die "Arbeit" mit ihnen als haushaltsnahe Dienstleistung angesehen werden und damit absetzbar sein.
Finanzgericht Münster: Aktenzeichen 6K3010/10E
Weitere Infos zB hier:
http://www.finblog.de/2011/05/06/der-tierarzt-als-haushaltsnahe-dienstleistung/
Sommerzeit ist Urlaubszeit und wer in dieser Zeit eine Urlaubsbetreuung für seine Katzen in Anspruch nimmt, kann diese ab sofort steuerlich geltend machen.
Im gesetzlichen Sinne seien Tiere Sachen, also müsse auch die "Arbeit" mit ihnen als haushaltsnahe Dienstleistung angesehen werden und damit absetzbar sein.
Finanzgericht Münster: Aktenzeichen 6K3010/10E
Weitere Infos zB hier:
