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Stadt Nürnberg - Zusammenfassung 3 von 5

Verfasst: 25.03.2006 11:21
von Cleo
Kurze Zusammenfassung der Ver- und Gebote im Sperrbezirk und im
Beobachtungsgebiet

(Detaillierte Informationen sind in den Allgemeinverfügungen der Stadt Nürnberg und in der
Wildvogel-Geflügelschutzverordnung enthalten. Diese sind maßgeblich.)
Im Sperrbezirk ist es verboten,
• Geflügel
• Bruteier
• in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art (Ziervögel)
• von Geflügel stammende tierische Nebenprodukte (tierische Abfallprodukte z.B.
Tierkörper, Tierkörperteile, Federn, aber nicht Lebensmittel wie z.B. Eier)
in Geflügel haltende Betrieben hinein oder heraus zu bringen.
Weiter ist es verboten,
• Fleisch von Geflügel
• von Geflügel stammenden Dung
aus dem Sperrbezirk zu bringen.

Vorgeschrieben ist die Desinfektion bei Geflügel haltenden Betrieben. An Ein- und Aus-
gängen der Ställe müssen die Geflügelhalter Desinfektionsmatten auslegen. Betriebfremde
Personen dürfen Ställe nicht betreten (Ausnahme: betreuender Tierarzt, Mitarbeiter des
Veterinäramtes zur Tiersuchenbekämpfung).
Dies gilt 21 Tage lang. (Für den 22. – 30. Tag gelten die Regelungen des Beobachtungs-
gebietes.)

Im Beobachtungsgebiet gilt:
• Geflügel und
• in Gefangenschaft gehaltene Vögel
dürfen während der ersten 15 Tage nicht aus dem Beobachtungsgebiet gebracht werden.
• Geflügel und
• in Gefangenschaft gehaltene Vögel und
• Bruteier
dürfen 30 Tage lang nur mit Genehmigung des Veterinäramtes innerhalb des Beobach-
tungsgebietes verbracht werden.

Im Sperrbezirk gilt:
Hunde und Katzen dürfen nicht frei herumlaufen. Sie müssen eingesperrt oder angeleint
werden.
Eier zum Verzehr unterliegen derzeit keiner Beschränkung.