Bahnfahrt

Fachbegriffe rund um die Katze - leicht und verständlich erklärt.

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SONJA
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Bahnfahrt

Beitragvon SONJA » 15.05.2010 19:00

Bahnfahrt mit Katzen


Katzen dürfen die Bahn AG kostenlos benutzen, wenn sie sich in einem geschlossenen Korb oder Behälter befinden.
Sie müssen in einem „wasser“-dichten Transportkorb untergebracht sein, der die Größe einer Reisetasche nicht übersteigt und auf den Schoß oder unter den Sitz gestellt wird. Der Katzentransportkorb sollte zusätzlich gesichert sein, damit die Katze auf keinen Fall fliehen kann. Lassen Sie das Tier nicht allein im Abteil zurück, wenn Sie in den Speisewagen gehen. Nehmen Sie lieber Proviant mit.
Katzen brauchen bei Fahrten unter 5 Stunden kein Wasser, es sei denn, es ist sehr heiß. Sie sollten 6 Stunden vor der Bahnreise nicht mehr fressen.


Aus den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG - Fassung vom 17.05.2010

"7.3 Tiere

Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich.
Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind.
Diese Hunde werden zum halben Normal- oder Sparpreis (Nr. 3.3) befördert. Ein BahnCard-Rabatt ist ausgeschlossen. Der Aufpreis für ICE Sprinter ... ist nicht zu zahlen...."


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