Liebe(r) Tierfreund_in,
wussten Sie, dass in den meisten Bundesländern weder Tierschutz- noch Tierrechtsorganisationen das Recht haben, die Gerichte anzurufen, wenn gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird?
In Niedersachsen, dem Bundesland mit......
Bitte hier weiter lesen!
Quelle: http://albert-schweitzer-stiftung.de/swm/browser.php?key=56F6-01-01-0C667FCD8C6ABF116879A129B3DC7C8A-3549ACEEFCBC4241079&rid=02_02_04_57&RG=3
Albert-Schweizer-Stiftung/Pedition
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Re: Albert-Schweizer-Stiftung/Pedition
Unterzeichnet! Danke für den Hinweis Dieter .
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