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15 % Mietminderung bei unbenutzbarem Balkon - Katzen

Verfasst: 08.11.2011 12:51
von SONJA
15 % Mietminderung bei unbenutzbarem Balkon wegen herumstreunender Katzen

Wenn der Balkon wegen herumstreunender Katzen, die von Nachbarn angelockt werden, nicht nutzbar ist, kann die Miete um 15 % gemindert werden. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall konnten Mieter einer Parterre-Wohnung ihrem Balkon wegen herumstreunender Katzen nicht mehr nutzen. Regelmäßig befanden sich auf dem Parkdeck vor ihrem Balkon sechs bis acht Katzen. Mitmieter und Nachbarn fütterten die Katzen ständig. Die Katzen kamen auch auf den Balkon der Mieter und beschmutzten dort Wäsche und Blumenkästen. Wenn die Balkontür offen stand, kamen die Katzen auch ins Wohnzimmer. Außerdem verbreiteten die Tiere an warmen Sommertagen einen durchdringenden uns sehr unangenehmen Geruch. Die Mieter der Parterrewohnung minderten daraufhin die Miete um 15 %.
Gebrauchstauglichkeit der Wohnung ist eingeschränkt

Zu Recht entschied das Amtsgericht Bonn. Es wies die Klage des Vermieters, der die Mieter auf Nachzahlung der einbehaltenen Miete verklagt hatte, ab. Die Mieter seien berechtigt gewesen, die Miete gem. § 537 BGB zu mindern. Die herumstreuenden Katzen stellten eine erhebliche Belästigung dar, stellte das Gericht fest. Die Gebrauchstauglichkeit der Mietwohnung sei erheblich eingeschränkt.

Belästigungen sind hier nicht ortsüblich
Die Mieter müssten die von den Katzen ausgehenden Belästigungen auch nicht hinnehmen, führte das Gericht weiter aus. Das wäre nur der Fall, wenn die Belästigungen als ortsüblich anzusehen seien. Dies sei hier aber zu verneinen. Sechs bis acht streunende Katzen, die von anderen Mitmietern regelmäßig gefüttert würden, seien nicht ortsüblich.

Mietmangel nicht durch Vermieter verursacht
Auch wenn der Vermieter nicht selbst - sondern Dritte - den Mangel der Mietsache verursacht hätten, stünde den Mietern ein Mietminderungsrecht zu, führte das Gericht weiter aus.

Quelle

Re: 15 % Mietminderung bei unbenutzbarem Balkon - Katzen

Verfasst: 08.11.2011 13:32
von teufelchentf
Versteh einer echt mal das Deutsche Recht :roll:

Re: 15 % Mietminderung bei unbenutzbarem Balkon - Katzen

Verfasst: 08.11.2011 13:55
von sukraM
Bürokraten und Juristen.. Diese beiden Spezies braucht niemand mit gesundem Menschenverstand...

1. Sind jetzt alle angeschmiert, die Freigängerkatzen haben bzw Futterstellen eingerichtet haben. Da werden sich die Katzenhasser jetzt die Hände reiben :roll:
2. Hat auch der Vermieter die Arschkarte gezogen, weil er nichts dafür kann. Ein Grund, wieso ich niemals vermieten werde...

Genau solche Urteile sind es, wieso ich von diesem Staat immer weniger halte...

Re: 15 % Mietminderung bei unbenutzbarem Balkon - Katzen

Verfasst: 08.11.2011 15:11
von Shy Lee
sukraM hat geschrieben:Bürokraten und Juristen.. Diese beiden Spezies braucht niemand mit gesundem Menschenverstand...

1. Sind jetzt alle angeschmiert, die Freigängerkatzen haben bzw Futterstellen eingerichtet haben. Da werden sich die Katzenhasser jetzt die Hände reiben :roll:
2. Hat auch der Vermieter die Arschkarte gezogen, weil er nichts dafür kann. Ein Grund, wieso ich niemals vermieten werde...

Genau solche Urteile sind es, wieso ich von diesem Staat immer weniger halte...



Dann hoff ich mal nicht, dass der Vermieter sich da was einfallen lässt, um die Katzen ganz schnell wieder los zu werden...