Fundkatze- wie verhalten?

Moderator: SONJA

Benutzeravatar
Biene
Moderatorin
Moderatorin
Beiträge: 17309
Registriert: 16.11.2006 13:16
Geschlecht: weiblich
Kontaktdaten:

Fundkatze- wie verhalten?

Beitragvon Biene » 18.08.2010 17:18

Bild

    Eine hungrige Katze sitzt miauend vor der Türe.
    Völlig ausgehungert verschlingt sie das angebotene Futter
    und auch die Streicheleinheiten sowie das warme Plätzchen
    zum Ausschlafen, wird dankbar angenommen.

    Viele Menschen fühlen sich gerührt und auserwählt, diesem Tier ein Heim zu bieten.
    Möglicherweise wird diese Katze aber von jemanden sehr vermisst!

    Man ist verpflichtet die Katze als Fundtier zu melden.
    Tut man das nicht, begeht man sogar eine Straftat (Fundunterschlagung).
    Das nächstgelegene Tierheim, die Stadtverwaltung, die Gemeinde
    oder die Polizei nimmt eine solche Fundmeldung entgegen.
    Vielleicht liegt ja sogar bereits eine Vermisstenanzeige vor.

    Das Tier ist nun auf Kennzeichen der früheren Halter zu untersuchen.
    Vielleicht besitzt die Katze eine Tätowierungsnummer oder einen Mikrochip.
    Somit wäre der Besitzer schnell ausfindig gemacht.

    Dem Besitzer ist normalerweise eine Frist von einem halben Jahr gesetzt.
    Innerhalb dieses Zeitraumes hat der Besitzer einen Anspruch auf Herausgabe des Tieres.
    Behörden sind verpflichtet "Fundsachen" bis zum Ende der Frist aufzubewahren.
    Innerhalb eines halben Jahres entstehen jedoch hohe Kosten,
    die niemand erstattet falls sich der Halter nicht meldet.
    In Bayern und Schleswig- Holstein wurde diese Frist deswegen auf vier Wochen verkürzt.

    Auch Tierheime in Bundesländern wo die "Vier-Wochen-Frist" noch nicht offiziell eingeführt ist,
    können Funkdkatzen nach dieser Frist vermitteln.
    Allerdings kann eine frühere Abgabe von Fundtieren an Interessenten
    nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen.

    Meldet sich der Halter und verlangt sein Tier zurück, muss er
    die bislang angefallenen Versorgungskosten für sein Tier erstatten.
    Weigert sich der Besitzer diesen Betrag zu erstatten,
    verliert er sein Eigentumsrecht an der Katze.


    Mehr zum Thema Fundtiere findet ihr Hier (klick mich)



    !
    Vorsicht bei weiblichen Fund-Katzen!.

    Bevor man eine Katze aus der Umgebung entfernt,
    muss unbedingt überprüft werden ob es sich
    um eine Mutterkatze handelt.

    Vielleicht werden die Babys noch gesäugt und würden einen
    qualvollen Hungertod sterben.

    Beachte:

    Nicht jede Katze die draußen herumschleicht,
    ist auch gleich eine Fundkatze.


  • Manche Katzen machen auch größere Ausflüge und laufen in
    ihrem Revier regelmäßig die gleichen Wege entlang.
    Dass eine Katze also mehrfach in der Nähe auftaucht,
    muss nicht heißen dass sie kein Zuhause hat.


  • Viele Katzen haben nichts gegen einen Leckerbissen einzuwenden.
    Manche Katzen sind sogar sehr verfressen.



  • Wenn Katzen ein Plätzchen besonders gut gefällt,
    dösen oder schlafen sie dort auch schon mal stundenlang.



  • Katzen haben aus Sicherheitsgründen meistens kein Halsband um.
    Aber vielleicht besitzt die Katze eine Tätowierungsnummer oder einen Mikrochip?!


    Nur weil eine Katze etwas dünn ist,
    braucht man sich noch keine Sorgen zu machen.

    Handlungsbedarf besteht aber auf jeden Fall wenn:



  • die Katze verletzt ist



  • die Katze sehr abgemagert ist



  • das Fell auffallend ungepflegt ist



  • starker Parasitenbefall vorliegt



  • es kahle Stellen im Fell gibt (möglicher Pilzbefall)


    In diesen Fällen unbedingt etwas unternehmen.
    Wenn die Katze einen Besitzer hat,
    sollte man mit ihm über den schlechten Zustand des
    Tieres sprechen.

    Zeigt sich dieser nicht einsichtig oder
    hat keine plausible Erklärung,
    kann man sich an den örtlichen Tierschutzverein wenden.



    Bild


Zurück zu „Rechtliches“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste