Tierheilpraktiker

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Tierheilpraktiker

Beitragvon Mozart » 20.08.2007 22:19

Tierheilpraktiker

Wie in der Humanmedizin so sind auch viele Tierhalter gegenüber alternativen Therapieverfahren aufgeschlossen. Aufgrund dieser steigenden Nachfrage haben sich schon viele Tierärzte entsprechend weitergebildet. Aber es gibt auch eine Vielzahl anderer Berufsgruppen die Naturheilverfahren anbieten wie z.B. der/die Tierheilpraktikerin.

Diese Berufsbezeichnungen sind gesetzlich nicht geschützt. So muss im Gegensatz zum Heilpraktiker im Humanbereich der/die Tierheilpraktiker/in keine staatliche Prüfung ablegen. So gesehen kann ohne Nachweis einer fachlich fundierten Ausbildung die Erlaubnis „Tierheilpraktiker/in“ geführt werden.

Eine Ausbildung zum Tierheilpraktiker wird - meist berufsbegleitend an Wochenenden bzw. in Abendkursen, teilweise auch als Fernunterricht- von privaten Schulen angeboten. Neben Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Pathologie, Differentialdiagnostik der Veterinärmedizin, werden Lerninhalte aus dem breiten Spektrum alternativer Heilverfahren (Homöopathie, Phytotherapie Akupunktur, Laser-Magnetfeldbehandlung, Physiotherapie, Bachblüten etc.) unterrichtet.
Der Unterricht wird nach dem Lehrplan der jeweiligen Schule durchgeführt, so dass sowohl die Anzahl der Unterrichtsstunden als auch die Lehrinhalte der einzelnen Naturheilverfahren stark differieren können.
Auch die praktische Ausbildung gestaltet sich unterschiedlich (z.B. Praktika in Lehrhöfen oder Tierheimen).

Eine gesetzliche Reglemtierung der Ausbildung zum/zur Tierheilpraktier/in wird auch nicht angestrebt. Dies ist der Antwort des Deutschen Bundestages vom 11.06.2007 auf eine „kleine Anfrage“ der Fraktion „DIE LINKE“ vom 23.05.2007 zu entnehmen. Aus Sicht der Bundesregierung wird kein Bedarf gesehen die Ausbildung zu vereinheitlichen sowie eine gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Tierheilpraktikers zu schaffen.
Die vollständige Antwort kann man hier lesen.

Die Bundesärztekammer schreibt hierzu - wie sie selbst feststellt "überspitzt" - in einer Presseerklärung:


Das gibt’s doch nicht:
Tierheilpraktiker
Sie haben gerade nichts Besseres zu tun, suchen eine
Nebenbeschäftigung, wollen mal was Neues ausprobieren? Dann
werden Sie doch Tierheilpraktiker! Das kostet nichts, weder Zeit
noch Geld, macht sich gut auf dem Klingelschild und besonderes
Können oder gar eine Prüfung wird von Ihnen auch nicht
verlangt.
Etwas überspitzt formuliert, aber wahr und kaum bekannt: In
Deutschland existiert kein gesetzlicher Rahmen für das Berufsfeld
des Tierheilpraktikers, jedermann darf sich so nennen und den
Beruf ausüben. Er hat sich lediglich an die für alle Bürger
geltenden rechtlichen Bestimmungen zu halten, etwa das
Tierseuchen-, Tierschutz- oder Arzneimittelgesetz. Das bedeutet
gleichsam, dass ihm zahlreiche tierärztliche Tätigkeiten strikt
untersagt sind, wie Impfen, Abgabe verschreibungspflichtiger
Medikamente oder operative Eingriffe mit Betäubung.
Ein Umstand, der durchaus auch Tierschutzrelevanz aufweist.
Nicht auszuschließen ist schließlich, dass bei fehlendem
Fachwissen eventuelle Krankheiten der Tiere übersehen bzw.
falsch oder gar nicht behandelt werden. Eben dies erkannten auch
Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE. und stellten
jüngst eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung
(„Tierheilpraktiker – ein Gewerbe ohne bundesrechtliche
Vorschriften“).
Tatsächlich ist Tierhaltern oft nicht klar, welche Ausbildung und
Leistungen man bei einem Tierheilpraktiker erwarten kann, was
ihn von einem Tierarzt unterscheidet. Eine Abgrenzung wird für
den Laien zusätzlich erschwert, indem so mancher „Heilkünstler“
das Berufsfeld durch unangemessene Anpreisungen aufzuwerten
versucht, sich „Diplom“-Tierheilpraktiker nennt oder als
„diplomiert“ bezeichnet. Solche Bezeichnungen gaukeln
Nichtfachleuten einen staatlich anerkannten Abschluss vor, den es
in der Realität nicht gibt. Das gleiche gilt übrigens auch für
„Diplom“-Tierpsychologen, „Diplom“-Tierhomöopathen,
„Diplom“-Tierakupunkteure etc.

Wer für seinen Schützling die bestmögliche Behandlung wünscht
und dabei auf Naturheilverfahren nicht verzichten möchte, sollte
sich an einen Tierarzt wenden, der sich zusätzlich auf alternative
Heilmethoden spezialisiert hat.
Für Tierhalter hat der Besuch bei einem solchen Experten den
weiteren Vorteil, zwischen klassischen Heilverfahren und der
Alternativmedizin bei der Behandlung seines Tieres wählen zu
können. Denn nicht jedes Leiden ist mit Naturheilverfahren
behandelbar. Oft ist eine Kombination mit der Schulmedizin
sinnvoll, die nur ein Tierarzt bieten kann. Veterinärmediziner
haben den Beruf in 5½ Jahren in Theorie und Praxis erlernt und
sich gegebenenfalls weitere zwei Jahre in Akupunktur,
Homöopathie, Biologischer Tiermedizin, Physiotherapie oder
Verhaltenstherapie weitergebildet. Keine andere Berufsgruppe
kann ein ähnlich breites Spektrum an Fachwissen bieten.
Lange fahnden muss man nach einem derartig spezialisierten
Tierarzt inzwischen nicht mehr, selbst im Kuhstall kommen
mittlerweile Akupunkturnadeln zum Einsatz. Bei der Suche nach
entsprechenden Experten stehen den Tierhaltern aber auch die
Geschäftsstellen der Tierärztekammern der Länder beratend zur
Seite.
Weiterführende Links zu den Tierärztekammern der Länder finden Sie unter
www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik: Mitglieder >> Tierärztekammern der Länder)
Die Pressemitteilung steht für Sie zum Download zur Verfügung unter
www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik: BTK >> Pressestelle


Quelle: http://www.bundestieraerztekammer.de/btk/pressestelle/archiv/2007/pm5_07inter.htm


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